Vorsicht Kontrolle!
Ab Anfang 2010 werten Finanzämter die Rentenbezugsmitteilungen aus - Keine Amnestie sogenannter Altfälle
"Niemand weiß derzeit, ob und wie umfangreich die Finanzbeamten die Vergangenheit durchleuchten. Betroffen sein können aber nicht nur Rentner, die bisher zu Unrecht keine Steuererklärung abgegeben haben. Auch derjenige, der aufgrund seiner anderen (hohen) Einkünfte bisher eine Steuererklärung abgegeben hat, darin aber "vergessen" hat eine Rente anzugeben, wird nun auffallen. Wer als Betroffener auf Nummer sicher gehen möchte, sollte sich mit der Möglichkeit der Selbstanzeige vertraut machen", rät Dipl.-Finw. Bettina M. Rau, Steuerberaterin und Partnerin bei Roland Franz und Partner in Essen.
Ob eine Steuererklärung abgegeben werden muss, lässt sich als Faustformel am ehesten wie folgt berechnen: Ein lediger Rentner, der seit 2005 (oder früher) eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung erhält und keine weiteren steuerpflichtigen Einkünfte erzielt, muss ab einer Bruttorente von 15.533,- Euro eine Einkommensteuererklärung abgeben. Für den in 2006 hinzugekommenen ledigen Rentner gilt ein Betrag von 14.936,- Euro; für 2007 ein Betrag von 14.383,- Euro. Bei Ehepaaren verdoppeln sich die Beträge. Aber immer ist Voraussetzung: ausschließlich Einkünfte aus der gesetzlichen Rentenversicherung!
Vielfach erhalten Rentner aber nicht nur gesetzliche Rentenbezüge, sondern auch noch eine Pension oder Betriebsrente oder sie haben Zins- oder Mieteinnahmen. Liegen die Kapitalerträge über dem Sparerfreibetrag und dem Werbungskostenpauschbetrag in Höhe von 801,- Euro/1.602,- Euro (ledig/verheiratet) - 2006 lagen diese noch bei 1.421,- Euro/ 2.842,- Euro oder bezieht ein Steuerzahler andere Einkünfte als die aus der gesetzlichen Rentenversicherung, gilt diese Faustformel nicht. Im Zusammenhang mit weiteren Einkünften besteht generell eine Einkommensteuerpflicht.
Den Weg zur Auswertung der Rentenbezugsmitteilungen durch die Finanzämter hat das höchste deutsche Steuergericht, der Bundesfinanzhof in München, mit seinem Urteil vom 26.11.2008 (BFH-Urteil v. 26.11.2008, XR 15/07, DStR 2009 S. 32) frei gemacht, in dem der BFH entschieden hat, dass der Gesetzgeber die Grenzen seines weiten Gestaltungsspielraums nicht überschritten hat. Der Finanzausschuss des Bundestages hatte sich im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens damit befasst, dass viele Rentner in der Vergangenheit ihr Einkommen zu Unrecht für nicht steuerpflichtig hielten und deshalb keine Steuererklärung abgegeben haben.
Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Was im Gründungsjahr 1979 mit klassischer Steuerberatung begann, hat sich im Laufe der Jahre zu einem fachübergreifenden Full-Service-Angebot entwickelt. Heute zählt Roland Franz & Partner mit seinen ca. 40 Mitarbeitern zu den großen Steuerberatungspraxen in Essen.
Von diesem Standort werden Mandanten inner- und außerhalb der Region gleichermaßen intensiv betreut.
Die ersten Schritte zur Realisierung einer fachübergreifenden Mandantenberatung wurden bereits Anfang der 90er Jahre durch Kooperation mit einer Wirtschaftsprüfungspraxis und einer Rechtsanwaltskanzlei im gleichen Hause geschaffen. Heute bietet Roland Franz & Partner als leistungsstarke Partnerschaftsgesellschaft vielfältige Beratungs- und Serviceleistungen aus einer Hand, die für die Mandanten Synergieeffekte auf hohem Niveau sowie eine Minimierung des Koordinationsaufwandes gleichermaßen nutzbar machen.
GBS-Die PublicityExperten
Dr. Alfried Große
Am Ruhrstein 37c
45133
Essen
ag(at)publicity-experte.de
0201-8419594
http://www.publicity-experte.de
Datum: 23.11.2009 - 11:50 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 138580
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Bettina M. Rau
Stadt:
Essen
Telefon: 0201-81095-0
Kategorie:
Politik & Gesellschaft
Meldungsart:
Anmerkungen:
Diese Pressemitteilung wurde bisher 397 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Vorsicht Kontrolle!
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Roland Franz & Partner, Steuerberater - Rechtsanwälte (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).