Thomas Filor über die Reinigung des Treppenhauses
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Wann Mieter für die Reinigung des Treppenhauses verantwortlich sind
Andererseits ist es dem Vermieter auch untersagt, eine Reinigungskraft über die Köpfe der Mieter hinweg einzustellen – wenn sie diese, untereinander aufgeteilt, bezahlen müssen. „Wenn es eine zahlungspflichtige Reinigungskraft gibt, muss diese von vorne herein im Vertrag angekündigt sein“, betont Thomas Filor. Des Weiteren kann ein Hausmeister mit der Reinigung beauftragt werden. „Werden die Kosten für Reinigungsmaßnahmen unter den Mietern aufgeteilt, finden sie dies unter der vertraglichen Kategorie Betriebskosten“, so Thomas Filor. Alternativ auch unter dem Stichwort „Gebäudereinigung“ oder „Hausmeister“. Nichtdestotrotz gibt es laut Thomas Filor unerfreuliche Einzelfälle, in denen der Vermieter unverhältnismäßig oft und zu einem hohen Stundenlohn putzen lässt. „Dafür müssen Mieter selbstverständlich nicht aufkommen“, so der Immobilienexperte aus Magdeburg. Ganz gleich, wer putzt: Der Vermieter muss dafür sorgen, dass ordentlich geputzt wird, selbst, wenn Mieter abwechselnd reinigen. „Das heißt auch, dass Beschwerden bezüglich der Sauberkeit nicht ignoriert werden können“, so Thomas Filor abschließend. „Halten sich Mieter mehrfach nicht an die Absprachen, können sie allerdings auch abgemahnt werden“.
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Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Der Immobilienexperte Thomas Filor ist seit rund 20 Jahren in der Immobilienwirtschaft tätig. Schwerpunkt sind denkmalgerechte Sanierungen von Wohnimmobilien. Besonderer Wert wird dabei auf die Erhaltung kulturhistorisch bedeutsamer Immobilien gelegt. Dabei werden bevorzugt Objekte in Magdeburg und Leipzig erworben, die kernsaniert werden müssen.
Thomas Filor
Lennéstraße 11
39112 Magdeburg
Telefon: 0391 - 53 64 5-400
E-Mail: info(at)eh-filor.de
Internet: http://www.thomas-filor-thomasfilor.blogspot.de/
Datum: 05.08.2016 - 11:45 Uhr
Sprache: Deutsch
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Bau & Immobilien
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Freigabedatum: 05.08.2016
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