Rheinische Post: Robe an, Kopftuch aus,
anders geht es nicht
Kommentar Von Gregor Mayntz
ID: 1387493
der Entscheidung des Verfassungsgerichts zur selbstverständlich zu
akzeptierenden Kopftuchlehrerin geht es nun um die Kopftuchrichterin.
Eine fatale Entwicklung. Das Kreuz ist unter Verdrängungsdruck als
angeblich unzulässiges religiöses Zeugnis. Gleichzeitig hält das
Kopftuch als religiöses Bekenntnis Einzug. Wie, bitteschön, soll
darin staatliche Neutralität Ausdruck bekommen. Es spricht nichts
dagegen, dass Katholiken, Protestanten, Juden, Muslime, Atheisten
Richter werden. Sie haben sich verpflichtet, unabhängig von ihrer
privaten religiösen Überzeugung Recht zu sprechen. Sie selbst werden
jederzeit daran erinnert, wenn sie die Robe überstreifen. Und sie
geben den Angeklagten damit zu verstehen, dass ihnen diese
Unabhängigkeit und Religionsneutralität über alles geht. Wer das
nicht mag, sollte nicht Richter werden. Das Kopftuch hat auf der
Richterbank nichts zu suchen. Oder soll es dort demnächst auch die
Burka geben? Und was soll ein abgelehnter Asylbewerber in seinem
Prozess denken, wenn er sich als Christ im Islam verfolgt fühlt und
eine Richterin über seinen Fall entscheidet, die ihren muslimischen
Glauben für wichtiger hält als die Richterrobe der Neutralität?
Pressekontakt:
Rheinische Post
Redaktion
Telefon: (0211) 505-2621
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 08.08.2016 - 20:32 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1387493
Anzahl Zeichen: 1490
Kontakt-Informationen:
Stadt:
Düsseldorf
Kategorie:
Politik & Gesellschaft
Diese Pressemitteilung wurde bisher 306 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Rheinische Post: Robe an, Kopftuch aus,
anders geht es nicht
Kommentar Von Gregor Mayntz"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Rheinische Post (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).