Hessische Landesregierung weiterhin untätig: Deutsche Umwelthilfe leitet Zwangsvollstreckungsverfah

Hessische Landesregierung weiterhin untätig: Deutsche Umwelthilfe leitet Zwangsvollstreckungsverfahren für saubere Luft in Limburg ein

ID: 1387574
(ots) - Hessische Landesregierung verweigert trotz
rechtskräftigem Urteil wirkungsvolle Maßnahmen zur Luftreinhaltung in
Limburg - Lautes Schweigen der Landesregierung beim Dieselgate -
Limburger Bürger weiterhin schutzlos dem Dieselabgasgift
Stickstoffdioxid ausgesetzt - DUH will mit der Zwangsvollstreckung
wirksames Gesamtkonzept mit Umweltzone und Diesel-Fahrverboten
durchsetzen

Seit der Grenzwertsetzung im Jahr 2010 wird an fast allen
verkehrsnahen Messstationen in Limburg der Grenzwert für das
gesundheitsschädliche Stickstoffdioxid überschritten.
Hauptverursacher sind Dieselfahrzeuge. Das Hessische
Umweltministerium ist nach geltendem Recht dazu verpflichtet, den
Luftreinhalteplan von 2012 nachzubessern, damit die Grenzwerte so
schnell wie möglich eingehalten werden. Nachdem sich die
Landesregierung geweigert hat, einem entsprechenden Antrag der
Deutschen Umwelthilfe (DUH) nachzukommen, klagte der Umwelt- und
Verbraucherschutzverband im Februar 2015 vor dem Verwaltungsgericht
Wiesbaden. Trotz eines zwischenzeitlich rechtskräftigen Urteils vom
30. Juni 2015, verweigert das Ministerium die rechtzeitige Vorlage
eines Entwurfs zur Fortschreibung des Luftreinhalteplans. Am 4.8.2016
stellte die DUH daher einen Antrag auf Zwangsvollstreckung.

Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hatte in seinem Urteil im Juni
2015 eindeutig die Einführung einer Umweltzone gefordert. Zudem müsse
ein auf die Grenzwerteinhaltung gerichtetes Gesamtkonzepts
einschließlich einer Auflistung und Quantifizierung aller geeigneten
Maßnahmen vorgelegt werden. Für einige konkrete Maßnahmen, wie
Durchfahrtsverbote für Dieselfahrzeuge, die Einführung eines
Bürgertickets oder einer City-Maut, hatte das Gericht konkrete
Prüfaufträge formuliert. Weder die Prüfung einzelner Maßnahmen noch
die Fortschreibung des für Limburg geltenden Luftreinhalteplans sind


bislang erfolgt.

"Leider unterscheidet sich die Luftreinhaltepolitik der
schwarz-grünen Landesregierung nur wenig von der der
Vorgängerregierung. Obwohl mehr als ein Jahr seit dem rechtskräftigen
Urteil des Verwaltungsgerichts Wiesbaden vergangen ist, verweigert
das Hessische Umweltministerium den Limburger Bürgern den Schutz vor
Dieselabgasen. Umweltministerin Priska Hinz lehnt Diesel-Fahrverbote
ab und schweigt laut beim Thema Dieselgate und den illegalen
Abschalteinrichtungen der hessischen Adam Opel AG. Diese Untätigkeit
zu Lasten der Gesundheit der Bürger muss ein Ende haben", fordert
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH. Die bereits in 82
Städten eingeführten Umweltzonen seien bewiesenermaßen ein bewährtes
Mittel gegen Feinstaub und Stickstoffdioxid. "Wir sehen die
Einleitung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen als letztes Mittel, um
die zuständige Behörde zur Ausübung ihrer Pflichten zu zwingen.
Wirksame Maßnahmen zur Minderung der Luftschadstoffbelastung sind
überfällig und werden nun über die von uns eingeleitete
Zwangsvollstreckung beschleunigt", so Resch weiter.

"Diese Steinzeitsituation in Sachen Luftreinhaltepolitik darf
nicht länger toleriert werden. Selbst die Einführung einer
Umweltzone, die in 82 anderen deutschen Städten bereits erfolgreich
zur Minderung der Luftschadstoffbelastung beigetragen hat, wird in
Limburg weiter verschleppt. Der hohe Durchgangsverkehr fließt weiter
ungestört durch die Stadt. Leidtragende sind die Bürger der Stadt,
die Herz-Kreislauferkrankungen, Lungenschäden und ein erhöhtes
Krebsrisiko zu befürchten haben", erklärt Rechtsanwalt Remo Klinger,
der die DUH in der Klage vertritt.

Mit dem am 4.8.2016 beim Verwaltungsgericht Wiesbaden gestellten
Antrag auf Vollstreckung des Urteils vom Juni 2015 soll dem
Ministerium in einem ersten Schritt die Zahlung eines Zwangsgeldes in
Höhe von 10.000 EUR angedroht werden, sofern nicht innerhalb einer
festgesetzten Frist der Luftreinhalteplan nachgebessert wird. Sollte
auch dies nichts nutzen, kann das Zwangsgeld von 10.000 Euro
wiederholt festgesetzt werden. Erwirkt auch dies keine Änderung, kann
auf die Zwangsvollstreckungsmöglichkeiten der Zivilprozessordnung
übergegangen werden, die als letztes Mittel die Verhängung von
Zwangshaft gegen den Behördenleiter vorsehen.

Links: Hintergrundpapier Klagen für saubere Luft
http://l.duh.de/sm5u1



Pressekontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
0171 3649170, resch@duh.de

Prof. Dr. Remo Klinger, Rechtsanwalt Kanzlei Geulen & Klinger
0171 2435458, klinger@geulen.com

DUH-Pressestelle:
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030 2400867-20, presse@duh.de

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Datum: 09.08.2016 - 09:30 Uhr
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