20 Jahre Arbeitsschutzgesetz - 1996 eingeführte Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung prägend für den Arbeitsschutz
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alt. Darauf weisen Berufsgenossenschaften und Unfallkassen hin. Das
Arbeitsschutzgesetz schuf erstmals ein einheitliches
Arbeitsschutzrecht, das für nahezu alle Tätigkeitsbereiche und
Beschäftigten in Deutschland gilt. Unter anderem verpflichtete das
Gesetz Arbeitgeber dazu, die Gefährdungen in ihrem Betrieb zu
beurteilen, Gegenmaßnahmen zu ergreifen und in einer
Gefährdungsbeurteilung zu dokumentieren. Diese vorausschauende
Herangehensweise prägt seither in Deutschland den Schutz von
Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit.
"Wie kaum eine andere Maßnahme hat dieses Gesetz einen
Mentalitätswandel in Sachen Arbeitsschutz befördert", erklärt der
stv. Hauptgeschäftsführer der Deutschen Gesetzlichen
Unfallversicherung (DGUV) Dr. Walter Eichendorf. "Früher hatte der
Arbeitsschutz den Ruf einer bürokratischen Last. Doch je mehr sich
die Betriebe damit auseinandergesetzt haben, welche Gefahren durch
die Arbeit entstehen können, umso mehr wurde ihnen klar, welches
Potenzial für Produktivität und Arbeitszufriedenheit darin liegt."
Konkret verpflichtet das Arbeitsschutzgesetz die Arbeitgeber, die
Gefährdungen zu beschreiben, die mit den Arbeitsabläufen in seinem
Betrieb verbunden sind. Chemikalien, Krankheitserreger, Gefahrstoffe,
Lärm, Stress - die Belastungen können vielfältig sein. Sind die
Gefährdungen dokumentiert, können anschließend die Maßnahmen
festgehalten werden, die die Beschäftigten vor diesen Belastungen
schützen oder die Belastung zumindest minimieren.
"Die vergangenen 20 Jahre haben gezeigt, dass die
Gefährdungsbeurteilung flexibel und anpassungsfähig und damit bestens
geeignet ist, um auf die Besonderheiten und die Veränderungen der
Betriebe einzugehen", so Eichendorf. Dieser Ansatz sei nach wie vor
hochmodern und biete auch mit Blick auf die gesunde Gestaltung der
digitalen Arbeitswelt viel Potenzial: "Im nächsten Schritt wird es
darum gehen, den vorausschauenden Arbeitsschutz zu einer echten
Präventionskultur weiterzuentwickeln."
Wie genau eine Gefährdungsbeurteilung angelegt sein soll, führt
das Gesetz nicht aus. Die gesetzliche Unfallversicherung hat deshalb
zahlreiche, branchenspezifische Handlungshilfen und Online-Tools
entwickelt. Darüber hinaus beraten auch die Aufsichtspersonen der
Berufsgenossenschaften und Unfallkassen die Betriebe bei dieser
Aufgabe. Eichendorf: "Was wir in der Praxis feststellen, ist, dass
viele Betriebe den Arbeitsschutz ernst nehmen und Gefährdungen bei
der Arbeit thematisieren - was aber häufig vergessen wird, ist das
Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung, die festgelegten Maßnahmen und
das Ergebnis ihrer Überprüfung auch zu dokumentieren." Dieser
Dokumentationspflicht nicht nachzukommen, könne bei einem Unfall zum
Problem werden. "Nur mit einer schriftlichen Dokumentation kann man
als Arbeitgeber bei einem Unfall nachweisen, dass man alles
Notwendige zum Schutz seiner Beschäftigten getan hat. Ich kann daher
nur dringend dazu raten, das Thema ernst zu nehmen."
Das Arbeitsschutzgesetz wurde am 7. August 1996 beschlossen und
trat am 21. August 1996 in Kraft. Mehr über seine Geschichte und
hilfreiche Links zum Thema Gefährdungsbeurteilung gibt es auf der
DGUV Homepage unter:
http://www.dguv.de/de/mediencenter/hintergrund/20jahre-asg/index.jsp.
Pressekontakt:
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)
Pressestelle
Stefan Boltz
Tel.: 030 288763768
Fax: 030 288763771
E-Mail: presse@dguv.de
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Datum: 18.08.2016 - 10:00 Uhr
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