Kündigung besonders schutzwürdiger Gruppen, Personalfachkaufmann/frau IHK
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Ordentliche und außerordentliche (fristlose) Kündigung bei Schwerbehinderten, Schwangeren etc.
Kündigung besonderer Gruppen (Bildquelle: pixarbay)(firmenpresse) - Kündigungen sind nicht immer erfreulich, gehören aber zum Arbeitsleben mit dazu. Besonderen Schutz genießen dabei Schwerbehinderte, Schwangere, Betriebsratsmitglieder, Azubis und so weiter. Doch was ist bei der Kündigung besonders schutzwürdiger Gruppen zu beachten? Kann man sie sogar fristlos entlassen? - Dieser hochbrisanten Frage geht Dr. Marius Ebert in seinem kostenlosen Schulungsvideo nach.
Früher oder später steht ein Personalfachkaufmann/frau IHK vor der schwierigen Entscheidung, dass ein Mitarbeiter entlassen werden soll. In Stellvertretung des Arbeitgebers muss er wissen und entscheiden, unter welchen Bedingungen eine Kündigung möglich ist. Das gilt ganz besonders für Mitarbeiter, die einen besonderen Kündigungsschutz genießen, wie zum Beispiel Schwangere oder Behinderte. Denn landläufig und bei vielen Arbeitnehmern wird häufig die Auffassung vertreten, dass diese Personengruppen auf gar keinen Fall fristlos entlassen werden können. Doch dies ist so nicht richtig.
Kündigungs-Matrix für Personen mit besonderem Kündigungsschutz
Die rechtlichen Rahmenbedingungen für eine Kündigung werden im Wesentlichen im Kündigungsschutzgesetz (KSchG) geregelt, wobei allerdings noch zahlreiche andere Gesetze greifen, etwa das Schwerbehindertengesetz (SGB IX) oder das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). Um hier Licht ins Dunkel zu bringen, erstellt Dr. Ebert eine Matrix, in der die einzelnen Fallsituationen klar gegeneinander abgegrenzt und übersichtlich gegenübergestellt werden.
Dabei wird auf der horizontalen Ebene unterschieden nach den beiden Kündigungsarten ordentlich und außerordentlich (oder auch fristlos). Zusätzlich wird eine dritte Spalte eingeführt, in der die möglicherweise erforderliche Zustimmung erfasst wird, etwa Betriebsrat oder Integrationsamt. Auf der vertikalen Ebene werden die einzelnen Gruppen abgetragen, die besonderen Kündigungsschutz genießen, nämlich Schwerbehinderte, Schwangere, dann zusammengefasst Betriebsrat, Jugendvertretung und Azubi-Vertretung sowie zuletzt der Azubi selbst.
Die fertig ausgefüllte Tabelle zeigt nicht nur, wer unter welchen Bedingungen und mit wessen Zustimmung ordentlich oder außerordentlich gekündigt werden kann. Sie zeigt auch ganz klar und deutlich, dass alle besonders schutzwürdigen Personengruppen durchaus auch fristlos entlassen werden können, wen auch möglicherweise mit einigen Hürden.
Das komplette, kostenlose Video " Kündigung besonderer Gruppen, Personalfachkaufmann IHK (https://www.youtube.com/watch?v=0BzYHKBRw7s)" finden interessierte Leser auf der Video-Plattform YouTube (https://www.youtube.com/watch?v=0BzYHKBRw7s). Weitere Hinweise zu diesem und vielen weiteren betriebswirtschaftlichen Themen finden sich ebenfalls auf der Webseite (http://mariusebertsblog.com/) des Unternehmens.
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Datum: 18.08.2016 - 16:50 Uhr
Sprache: Deutsch
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