NABU fordert stärkere Kontrollen bei Windparks
ID: 1391575
und Schleswig-Holstein, wonach Windpark-Betreiber trotz eines
gerichtlich und behördlich verhängten Baustopps weitergebaut haben,
fordert der NABU eine stärkere Kontrolle von gerichtlichen
Beschlüssen sowie Umweltauflagen durch die zuständigen
Genehmigungsbehörden. Im Hochsauerlandkreis wurde Ende vergangener
Woche am Windpark Meerhof weitergearbeitet, obwohl das
Verwaltungsgericht Arnsberg mit einem Beschluss in einem Eilverfahren
den Bau von elf Windkraftanlagen gestoppt hatte. Der NABU
Nordrhein-Westfalen hatte daraufhin seinen Rechtsanwalt
eingeschaltet, der den Hochsauerlandkreis als Genehmigungsbehörde
informiert hatte. Auch bei Eckernförde schritten die Bauarbeiten auf
dem Gelände des Windparks bei Loose trotz eines durch das zuständige
Landesamt verhängten Baustopps voran. Auch die Androhung eines
Strafgeldes durch den zuständigen Rechtsdezernenten der Behörde
zeigte keine Wirkung bei Betreibern und Baufirma. Offenbar versuchen
die Investoren durch den Weiterbau im Blick auf die jeweils noch
ausstehenden Hauptverhandlungen vor Gericht Fakten zu schaffen. Genau
dies sollte durch die Baustopps verhindert werden.
"Es ist zu befürchten, dass das nicht die einzigen Fälle sind,
wenn in einer Woche allein zwei Fälle bekannt werden, wo trotz
Baustopps weitergebaut wird. Wenn aus Profitgier sogar Strafgelder in
Kauf genommen werden und alles recht ist, was die Verluste minimiert,
dann läuft etwas schief. Hier wird der Rechtsstaat mit Füßen
getreten", sagte NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller. Der NABU
fordert eine strenge Einhaltung von Gerichtsbeschlüssen sowie
allgemeine schärfere Kontrollen von Umweltauflagen durch die
zuständigen Genehmigungsbehörden. So müssten unter anderem auch die
so genannten Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen, die die
Auswirkungen auf Arten wie z.B. Fledermäuse und Vögel reduzieren
sollen, bei genehmigten und sich im Betrieb befindlichen
Windkraftanlagen regelmäßig überprüft werden.
Aus NABU-Sicht ist dazu ein sofortiger Kapazitätenaufbau
erforderlich, die Behörden müssten finanziell und personell besser
ausgestattet werden, damit sie diese Aufgaben auch wahrnehmen können.
Zusätzlich müssen die Strafgelder für Verletzungen von Verboten
deutlich erhöht werden, damit der Anreiz das Verbot zu verletzen, gar
nicht erst gegeben ist.
"Für den NABU gibt es keine Alternative zu einer
naturverträglichen Energiewende. Der Bundesverband Windenergie sollte
sich klar und deutlich von diesem Vorgehen distanzieren, damit der
Ausbau der Windkraft und das Voranschreiten der Energiewende nicht
durch solche Machenschaften in Misskredit geraten", so Miller.
Baustopps werden regelmäßig im Rahmen laufender Verfahren von
Gerichten verhängt, wenn eine große Wahrscheinlichkeit besteht, dass
bestehende Baugenehmigungen rechtswidrig erteilt wurden, z.B. wenn
geltendes Artenschutzrecht nicht ausreichend berücksichtigt wurde.
Der NABU fordert von allen Windenergieplanungen insbesondere die
Einhaltung von Mindestabständen zu Vorkommen besonders gefährdeter
Vogelarten, die den Fachempfehlungen des so genannten "Helgoländer
Papiers" der staatlichen Vogelschutzwarten entsprechen. Diese
Empfehlungen bilden inzwischen auch bereits die Grundlage zahlreicher
neuerer Gerichtsentscheidungen, so z.B. eines Urteils des Bayerischen
Verwaltungsgerichtshofs München vom 29.3.2016, das die Empfehlungen
des Helgoländer Papiers über die davon abweichenden Planungshinweise
des Landes Bayern stellt.
Mehr zur naturverträglichen Energiewende:
www.nabu.de/umwelt-und-ressourcen/energie/erneuerbare-energien-ene
rgiewende/16082.html
Pressekontakt:
Inga Römer, Referentin für Naturschutz und Energiewende, Tel. +49
(0)30.28 49 84-1632, Mobil +49 (0)172.2831432, E-Mail:
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Datum: 22.08.2016 - 13:44 Uhr
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