Kabinettsbeschluss zur Betriebssicherheitsverordnung beseitigt Umsetzungsprobleme für die Flüssiggas-Industrie
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den Beschluss der Bundesregierung zur Änderung der
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).
"Die vorgesehenen Änderungen werden Rechtsunsicherheiten und
Hindernisse bei der Prüfung überwachungsbedürftiger Anlagen aus der
Welt schaffen. Zugleich bleibt das von allen Beteiligten gewünschte
hohe Schutzniveau erhalten", fasst der Vorsitzende des DVFG Rainer
Scharr zusammen.
Die Änderungen der Betriebssicherheitsverordnung bedürfen noch der
Zustimmung des Bundesrates und sollen im Dezember 2016 in Kraft
treten.
Energieträger Flüssiggas:
Flüssiggas (LPG) besteht aus Propan, Butan und deren Gemischen und
wird unter geringem Druck flüssig. Der Energieträger verbrennt
CO2-reduziert sowie schadstoffarm. Flüssiggas wird als Kraftstoff,
für Heiz- und Kühlzwecke, im Freizeitbereich und in der Industrie
eingesetzt.
Pressekontakt:
Sabine Egidius
Tel.: 030 / 29 36 71 - 22
E-Mail: presse@dvfg.de
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Datum: 25.08.2016 - 10:30 Uhr
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