Bauherren-Schutzbund begrüßt neue gesetzliche Regelung für Makler-Berufszulassung
ID: 1395390
Makler-Berufszulassung Bauherren-Schutzbund begrüßt Verbesserung des
Verbraucherschutzes beim Immobilienerwerb
Der Bauherren-Schutzbund e.V. begrüßt den gestern vom
Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurf zur Neuregelung der
Berufszulassung für gewerbliche Immobilienmakler und
Wohneigentumsverwalter. Bereits 2015 forderte der BSB in einer
Stellungnahme zum Gesetzentwurf
- die Einführung einer gesetzlichen Berufszulassungsregelung für
Immobilienmakler und Verwalter von Wohneigentum als ersten wichtigen
Schritt
- sowie hohe gesetzliche Standards für den Sachkundenachweis und
die Versicherungspflicht als unverzichtbar "Die Erfahrungen der
Verbraucherberatung beim Immobilienerwerb", so Florian Becker,
Geschäftsführer des BSB, "verweisen auf ein hohes Konfliktpotenzial,
große wirtschaftliche Risiken und ein hohes Maß an
Rechtsunsicherheit. Deshalb fordert unsere gemeinnützige
Verbraucherschutzorganisation bereits seit vielen Jahren zur
Verbesserung des Verbraucherschutzes und zur Stärkung der
Verbraucherrechte gesetzliche Regelungen für Makler und
Maklerdienstleistungen."
Der BSB unterstützt grundsätzlich die vorgesehenen gesetzlichen
Berufszulassungsregelungen - insbesondere die Einführung eines
Sachkundenachweises als Mindestqualifikationsanforderung sowie die
Einführung einer Pflicht zum Nachweis einer
Berufshaftpflichtversicherung, wie es in § 34c der Gewerbeordnung
vorgesehen ist.
Mit dieser Neuregelung werden aber noch nicht alle
Aufgabenstellungen aus der Koalitionsvereinbarung ausreichend erfüllt
"Es sind weitergehende gesetzliche Regelungen zum Berufsbild des
Maklers, zu Mindestanforderungen an einen Maklervertrag, zur
Vergütung und zu Provisionsansprüchen, zur Maklerhaftung, zu
Beratungs- und Dokumentationspflichten sowie zu Informations- und
Aufklärungspflichten notwendig", betont Becker.
Der vollständige Wortlaut der Stellungnahme zum Gesetzentwurf
steht auf dem Internetportal des BSB unter
https://www.bsb-ev.de/positionen/positionen-und-stellungnahmen/ zur
Verfügung.
Beachten Sie dazu auch unseren Ratgeber "Immobilienmakler-Check"
http://ots.de/TT78r
Pressekontakt:
Claudia Metzke
Presse- und Medienreferentin
Bauherren-Schutzbund e.V.
Kleine Alexanderstr. 9-10
10178 Berlin
Tel. 030 400339 502
Tel. 030 400339 500 (Zentrale)
Fax 030 400339 512
E-Mail: presse@bsb-ev.de
www.bsb-ev.de
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Amtsgericht Charlottenburg
1. Vorsitzender: Peter Mauel
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Datum: 01.09.2016 - 13:20 Uhr
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