Am Solidaritätszuschlag wird nicht gerüttelt
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Am Solidaritätszuschlag wird nicht gerüttelt
Zur heute bekannt gewordenen Vorlageentscheidung des Niedersächsischen Finanzgerichts zur Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlages erklärt der finanzpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Leo Dautzenberg MdB:
Die Union steht fest zum Aufbau Ost. Dazu leistet der Solidaritätszuschlag einen unverzichtbaren Beitrag. Gerade in Anbetracht der durch die internationale Finanz- und Wirtschaftskrise bedingten haushalterischen Rahmenbedingungen werden wir auch in den nächsten Jahren nicht auf den Solidaritätszuschlag verzichten können.
Auch ist noch einmal festzuhalten, dass mit der Vorlageentscheidung des Niedersächsischen Finanzgerichts keineswegs eine Entscheidung zur Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlages verbunden ist. Die Frage der Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlages kann allein das Bundesverfassungsgericht abschließend entscheiden. Diese Entscheidung des höchsten deutschen Gerichtes sollten wir nun zunächst einmal mit dem gebotenen Respekt abwarten.
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Datum: 26.11.2009 - 08:48 Uhr
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