SAP-Wartung: Gutachten zur Kostenerhöhung
Anwender wehren sich gegen teuren Standard-Support
Die Ankündigung von SAP, den Standard-Supportsatz zu erhöhen, hat zu großer Verstimmung bei der eigenen Kundschaft geführt: Die Wartungskosten sollen laut AGB zum 01.01.2010 rückwirkend um den Lohnkostenindex erhöht werden, und das ab Datum des Vertragsschlusses. Die Konsequenz: „Laut einigen Berechnungen zahlen Unternehmen statt ca. 17 über 20 % Wartungsgebühren“, erklärt die Computerwoche 48/09. Der Standard-Support wird somit teurer als der Enterprise-Support, und das bei geringerer Leistung. Für viele IT-Experten ist das ein Schachzug der SAP, um die Kunden in den Enterprise-Support zu drängen – schließlich müssen die einbrechenden Lizenzeinnamen aufgefangen werden, um die angestrebte Marge zu erreichen. Doch in den Reihen der SAP-Anwender organisiert sich immer stärkerer Widerstand gegen diese Preispolitik.
„Wir sind der Meinung, dass SAP hier seine Marktstellung ausnutzt“, so Axel Susen, Initiator des Seestern IT Forums. „Um die Zulässigkeit dieser einseitigen Preiserhöhung zu überprüfen, haben wir bei einem Fachanwalt für IT-Recht ein Kurzgutachten in Auftrag gegeben.“ Das Ergebnis: Die Gebührenerhöhung ist rechtlich durchaus bedenklich, die gesamte Klausel in den SAP-AGB könnte unter Umständen unwirksam sein. Das Gutachten steht den Mitgliedern des Seestern IT Forums kostenfrei zur Verfügung.
Darf SAP für die indirekte Nutzung Kosten erheben?
Wahrscheinlich ist die Klausel, die die Gebührenerhöhung beinhaltet, nicht die einzige Passage, die rechtlich angreifbar ist. Daher rät Susen allen Anwendern, Änderungen in den AGB und in der PKL (Preis- und Konditionenliste) genau zu verfolgen: „Es ist zu befürchten, dass Anwender, die den aktuellen AGB nicht widersprechen, erhebliche Nachteile erwarten müssen.“ Weiterhin zu beanstanden sei seiner Meinung nach die indirekte Nutzung:
Nationale und internationale Kartellbehörden haben bisher dem Zukauf von Firmen durch SAP nicht widersprochen. Die meisten zugekauften Produkte sind inzwischen in der SAP Software oder zumindest in der SAP Preisliste integriert. Für alle anderen (fremden) Softwarelösungen definiert SAP in der Preisliste gesonderte Kosten für eine indirekte Nutzung. Worin soll das berechtigte, d.h. rechtlich anerkennenswerte Interesse von SAP an dieser Regelung bestehen, die den Anwender massiv in der Ausübung ureigener Rechte wie der allgemeinen Handlungsfreiheit hindert?
„Stellen Sie sich einmal vor, Sie haben ein Windows-Betriebssystem auf Ihrem Rechner installiert und nutzen zusätzlich die IBM-Software Lotus Notes. Da käme doch auch niemand auf die Idee, für jede versendete E-Mail Geld an Microsoft zu bezahlen, nur weil Lotus Notes kein Microsoft-eigenes Programm ist“, wundert sich Axel Susen.
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