Soli: Bundesregierung muss jetzt Farbe bekennen
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Soli: Bundesregierung muss jetzt Farbe bekennen
Zur Entscheidung des niedersaechsischen Finanzgerichts zur Frage der Verfassungswidrigkeit des Solidaritaetszuschlags erklaert der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion Joachim Poss:
Grundsaetzlich wird das Bundesverfassungsgericht zweierlei bewerten muessen - naemlich einmal, ob der Bund tatsaechlich einen zusaetzlichen Finanzbedarf hat, der eine Ergaenzungsabgabe, wie sie der Soli darstellt, rechtfertigt. Und zweitens, ob die vom Grundgesetz ansonsten gewollte Steuerverteilung zwischen Bund und Laendern durch diese Ergaenzungsabgabe ausgehoehlt wird.
Es gilt naemlich: Wenn ein zusaetzlicher Finanzierungsbedarf grundsaetzlich anerkannt wird - und zweifellos hat der Bund im Zuge der beiden Solidarpakte zur Finanzierung der deutschen Einheit erhebliche zusaetzliche Finanzierungslasten uebernommen
- dann ist die Alternative zur Erhebung der Ergaenzungsabgabe nicht einfach deren Wegfall, sondern eine entsprechende Anhebung von Einkommen- beziehungsweise Koerperschaftsteuer.
Wenn die Bundesregierung den Soli weiter erhalten will, muss sie sich klar zu ihrer Finanzierungsaufgabe im Rahmen des Solidarpakts bekennen. Und sie muss natuerlich noch einmal ueberpruefen, ob die fuer die Jahre ab 2011 angekuendigten massiven Steuersenkungen denn wirklich zu dieser nach wie vor bestehenden Zusatzbelastung des Bundeshaushalts passen.
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Datum: 26.11.2009 - 14:07 Uhr
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