Westfalenpost: Fahrverboten für Dieselfahrzeugen: Der Gesundheit zu schaden ist verboten
ID: 1399774
konventionellen Diesel-Motor: Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat
die Landeshauptstadt dazu verdonnert, so schnell wie möglich
Fahrverbote für Selbstzünder auszusprechen, die zuviel
Stickstoffdioxid ausstoßen. Das Urteil ist eindeutig: Düsseldorf muss
handeln, darf nicht mehr mit dem Finger auf die Bundesregierung
zeigen, die der Automobilindustrie augenscheinlich nicht mit
verschärften Maßnahmen das Geschäft vermiesen möchte. Die Blaue
Plakette ist ja erst einmal auf Eis gelegt. Die Konsequenzen, die aus
dem Richterspruch folgen, sind weitreichend. Fahrverbote werden einen
Aufschrei von Pendlern, Handwerkern und Anwohnern auslösen. Andere
Kommunen dürften als nächste auf der Anklagebank landen. Und wer
glaubt, die Auflagen mit massenhaft ausgestellten Sondergenehmigungen
für Schadstoff-Schleudern umgehen zu können, hat die Rechnung ohne
die Umwelthilfe gemacht. Sie dürfte dann erneut klagen. Für die
Verbraucherschützer ist das kein Selbstzweck. Stickoxide sind giftig.
Sie lösen Atemnot und Lungenödeme aus. Menschen, die längerer Zeit
höheren Konzentrationen ausgesetzt sind, sterben früher. Wer
Grenzwerte nicht einhält, verstößt gegen Gesetze. Der Gesundheit zu
schaden ist verboten. Punkt. Das ist die Botschaft des Gerichts.
Jetzt rächt sich erneut, dass die Bundesregierungen (die Große
Koalition hat ja nicht damit angefangen) die Automobilindustrie zu
lange nach Belieben hat schalten und walten lassen. Die Lobby durfte
sich sicher sein: Uns kann nichts passieren. Es ist bezeichnend, dass
es Gerichte sind, die hier einen Riegel vorschieben - und nicht
Politiker.
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Datum: 13.09.2016 - 21:11 Uhr
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