Schön/Jarzombek: Wichtiger Durchbruch bei der Startup-Finanzierung
ID: 1400004
zukünftig möglich
In der Kabinettsitzung am heutigen Mittwoch ist der Gesetzentwurf
zur Weiterentwicklung der steuerlichen Verlustrechnung bei
Körperschaften beschlossen worden. Dazu erklären die stellvertretende
Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Nadine Schön, und der
Vorsitzende der Arbeitsgruppe Digitale Agenda der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Thomas Jarzombek:
Nadine Schön: "Eine weitere wichtige Weichenstellung für
Investitionen in junge Unternehmen hat das Bundeskabinett heute auf
den Weg gebracht. Konkret sollen Verlustvorträge aus Startups nicht
mehr verloren gehen, wenn Anteile an einem jungen Unternehmen
veräußert werden. Bisher war die Gefahr groß, dass im Falle eines
Eignerwechsels aufgelaufene Verluste steuerlich nicht berücksichtigt
werden konnten. Dadurch war das Startup für Käufer weniger
interessant. Das soll sich nun ändern. Jahrelang haben wir für diese
gesetzliche Erleichterung beim Venture Capital gekämpft."
Thomas Jarzombek: "Der heutige Beschluss des Bundeskabinetts ist
ein wichtiges Signal für den Gründungs- und Digitalstandort
Deutschland. Vom angestrebten Erhalt der Verlustvorträge im Fall von
Eigentümerwechseln profitiert der ganze Standort Deutschland. Er
stärkt die Startup-Szene, beseitigt Hürden für Kapitalgeber, und
hilft - neben jungen Gründerinnen und Gründern - auch allen
Unternehmen, die wachsen und während dieses Prozesses den Eigentümer
wechseln. So werden Gründungen, Innovationen und Wachstum in allen
Branchen ermöglicht, die Kapitalbasis der Unternehmen gestärkt und
damit auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei
Eigentümerwechseln geschützt. Das stärkte die gesamte
Volkswirtschaft."
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Datum: 14.09.2016 - 11:38 Uhr
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