WKZ Wohnkompetenzzentren: Wenn die Rente nicht für die Anschluss-Finanzierung reicht

WKZ Wohnkompetenzzentren: Wenn die Rente nicht für die Anschluss-Finanzierung reicht

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Die Wohnimmobilienkreditrichtlinie hat die Finanzierung von Immobilien deutlich erschwert. Für viele gar unmöglich gemacht.




(firmenpresse) - Ludwigsburg , 14.09.2016.„Seit dem 21. März diesen Jahres gelten gänzlich neue Regeln für die Finanzierung von Immobilien“, meinen die Experten der WKZ Wohnkompetenzzentren. Denn der deutsche Gesetzgeber hat eine europäische Richtlinie in voller Schärfe umgesetzt, die insbesondere auch Anschlussfinanzierungen von in Rente gehenden Bürgern betrifft. „Zunächst einmal gilt dabei, dass sich die Kreditvergabe seit dem Stichtag grundsätzlich nicht mehr am Wert der Immobilie bzw. deren Wertsteigerungspotential bemisst, sondern am persönlichen Leistungsvermögen des Kreditnehmers“, erklären die Fachleute der WKZ Wohnkompetenzzentren. Mit teils erheblichen Auswirkungen.

Ab Rentenbeginn lastenfrei

Denn dem Willen des Gesetzgebers nach, sollen Immobilien seit dem Stichtag mit Beginn der Rente abbezahlt sein. Dies betrifft auch Anschlussfinanzierungen, sogenannte Prolongationen. „In Einzelfällen kann man zwar darüber hinaus noch finanzieren, doch diese Darlehen dürften nur noch wenige angehende Rentner bekommen“, so die Experten der WKZ Wohnkompetenzzentren. Der Grund hierfür liegt in einem Wechselspiel: Zum einen der weitgehenden Nichtberücksichtigung des Wertes der Immobilie bei einer anstehenden Prolongation. Zum anderen in der Tatsache, dass die Immobilie nun definitiv zwischen Rentenbeginn und statistischer Lebenserwartung abbezahlt sein muss.

Rechnung, die es in sich hat ...

Aus der Praxis weiß man, dass viele Immobilienkäufer das positive Finanzierungsfeld genutzt und nur einen geringen Teil der Darlehen getilgt haben. Zudem wurden oft Laufzeiten von zehn und mehr Jahren abgeschlossen. Viele Anschlussfinanzierungen dürften daher in einen Zeitraum fallen, bei dem der gewählte Endzeitpunkt der Anschlussfinanzierung nach dem Renteneintritt liegt. „Für diesen Fall machen die Banken nach bisherigen Erfahrungen folgende Rechnung auf und zwar zunächst einmal nur im Hinblick auf die Frage, ob sie überhaupt noch finanzieren“, so die Experten der WKZ Wohnkompetenzzentren: Grundsätzlich zeigt die Praxis, dass die meisten Menschen unter Berücksichtigung der aktuellen Sterbetafel noch zwischen 12 und 14 Jahren Zeit haben, den Kredit vollständig zurückzuführen. Für diesen Zeitraum setzen die Banken dann nicht die aktuellen niedrigen Zinsen, sondern sogenannte Durchschnittszinsen an, die derzeit bei fünf bis sechs Prozent pro Jahr liegen. Hinzu kommen dann noch über die finale Laufzeit verteilten Tilgungskosten. Diese können nach Einschätzung der WKZ Wohnkompetenzzentren schnell mal bei fünf bis sieben Prozent pro Jahr zusätzlich liegen. Wie gesagt, viele Banken haben ihre Kunden daraufhin beraten, lediglich ein bis zwei Prozent des Darlehens jährlich zu tilgen. Diese Vorgehensweise dürfte nun vielen Kreditnehmern auf die Füße fallen. Denn die dargestellten Zahlen sind – wie bereits angesprochen – zunächst nur die Prüfungsgrundlage, ob die Bank einer Verlängerung der Finanzierung überhaupt zustimmt. Reichen die Rente und die sonstigen Einkünfte unter Berücksichtigung von Abzügen für Lebenshaltung etc. nämlich nicht, das neue Darlehen zu bedienen, ist bereits an dieser Stelle Schluss. „Schon jetzt kann man sich allerdings auch darauf einstellen, dass Prolongationen eher im zweistelligen Kostenbereich pro Jahr liegen werden, denn im einstelligen“, so die Fachleute der WKZ Wohnkompetenzzentren. Für viele Immobilienkäufer dürfte damit der Traum vom sorgenfreien Wohnen im Alter im eigenen Zuhause ausgeträumt sein.



Wer Unterstützung bei der Frage nach geeigneten Anschlussfinanzierungen sucht, findet deutschlandweit unabhängige Berater der WKZ Wohnkompetenzzentren unter http://www.wohnkompetenzzentren.de .


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Datum: 14.09.2016 - 13:37 Uhr
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