Gericht erlässt erneut einstweilige Verfügung gegen Landwirtschaftsverlag

Gericht erlässt erneut einstweilige Verfügung gegen Landwirtschaftsverlag

ID: 1403254
(ots) - Erneut hat das Landgericht Köln eine einstweilige
Verfügung gegen den Landwirtschaftsverlag aus Münster erlassen. Das
Sprachrohr der Agrarlobby publiziert u.a. die Zeitschrift Topagrar
und das Onlineangebot topagrar online. Es ist bereits die dritte
einstweilige Verfügung, die der Verlag in jüngster Vergangenheit
hinnehmen muss. "Anscheinend geht es bei diesem Verlag nicht um
objektiven Journalismus, sondern um Stimmungsmache gegen
Tierschutzorganisationen, die Missstände im Bereich der
Agrarindustrie aufdecken", so Jan Peifer, Gründer des Deutschen
Tierschutzbüros.

Immer wieder berichtet der Landwirtschaftsverlag in seinen
Zeitschriften und Onlineportalen über das Deutsche Tierschutzbüro und
seine Aktionen. Immer wieder wird dabei der Verein auch
diskreditiert. "Es wird über Dinge berichtet, die völlig an den
Haaren herbeigezogen sind und mit der Realität nichts zu tun haben",
so Peifer, der zusammen mit dem Deutschen Tierschutzbüro in Form von
Kampagnen aufdeckt und entlarvt, wie Tiere in Mastanlagen gehalten
werden. "Entgegen den schönen Berichten in Topagrar werden Tiere in
der Massentierhaltung gequält, das ist die Wahrheit", so Peifer, der
in Artikeln des Verlags auch immer wieder als weltfremder und
radikaler Tierrechtler dargestellt wird.

Der Landwirtschaftsverlag schießt bei seiner Propaganda auch gern
mal über das Ziel hinaus, so wurden die Aktivisten des Vereins schon
mal als Stalleinbrecher bezeichnet. Das Landgericht Köln (AZ 28 O
67/14) erließ eine einstweilige Verfügung gegen den Verlag. Dieser
darf seine Falschbehauptung daher nicht wiederholen. Zunächst wehrte
sich der Verlag noch gegen die Gerichtsentscheidung und zog vor das
Oberlandesgericht (AZ 15 U 117/14), aber auch dort verlor er.
Entsprechendes gilt für das sich anschließende Hauptsacheverfahren,


weshalb das Verbot nunmehr rechtskräftig ist. In einem anderen Fall
hat der Verlag den Tierschützern unterstellt, es sei das
Geschäftsmodell des Vereins, Bilder tierschutzwidriger Zustände zu
generieren, die er selbst herbeiführe. Auch die Wiederholung dieser
falschen Behauptung wurde dem Landwirtschaftsverlag vom Landgericht,
diesmal Münster, verboten (AZ 012 O 187/15).

Und nun die nächste einstweilige Verfügung, diesmal wieder
verhängt vom Landgericht Köln. Dem Verlag ist es mit Zustellung der
Verfügung untersagt die Behauptung zu wiederholen, dass das Deutsche
Tierschutzbüro auf seiner Website Aufnahmen gezeigt hat, auf denen
ein Huhn zu sehen ist, welches sich auf der Flucht vor den
Herstellern der Aufnahmen mit einem Fuß verhangen habe. "Offenbar
befindet sich der Verlag auf einem Feldzug gegen Tierschützer, anders
kann ich mir zumindest nicht erklären, wie man auf die absurde Idee
kommt, dass Tierschützer Tiere quälen würden", so Peifer
abschließend.

Für den Fall einer Zuwiderhandlung gegen das Verbot drohen dem
Landwirtschaftsverlag (www.topagrar.com) ein Ordnungsgeld in Höhe von
250.000 EUR oder ersatzweise Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, im
Wiederholungsfall bis zu zwei Jahre Ordnungshaft (Landgericht Köln,
Urteil v. 13.09.2016, AZ 028 O 253/16). Der Landwirtschaftsverlag
kann noch Rechtsmittel gegen die Entscheidung einlegen.

Hintergrund Deutsches Tierschutzbüro e.V.:

Das Deutsche Tierschutzbüro ist ein gemeinnütziger
Tierschutzverein, der sich für die Belange des Tierschutzes einsetzt.
Mit Dokumentationen aus dem Bereich der industriellen
Massentierhaltung und bundesweiten Kampagnen will der Verein in der
Öffentlichkeit auf Tierquälerei hinweisen und diese beenden. Das
Deutsche Tierschutzbüro ist als besonders förderungswürdig eingestuft
worden. Zudem wird der Tierschutzverein regelmäßig auf seine
satzungsgemäße Mittelverwendung vom Finanzamt überprüft und zählt zu
den wenigen Vereinen, die im Land NRW das Verbandsklagerecht
zugesprochen bekommen haben. Der Tierschutzverein veröffentlicht
zudem seine Finanzberichte im Internet und trägt das Spendensiegel
der Initiative Transparente Zivilgesellschaft. Weitere Informationen
auf der Website des Deutschen Tierschutzbüros:
http://www.tierschutzbuero.de/transparenz/

Hintergrund Landwirtschaftsverlag:

Der Landwirtschaftsverlag GmbH gibt verschiedene Publikationen der
Agrar- und Forstwirtschaft heraus. So produziert der Verlag u.a. die
Monatszeitschrift "Jäger" - das Mitgliedsjournal des
Landesjagdverbandes NRW, die Zeitschrift SUS, das offizielle Organ
der Deutschen Schweineproduktion (ZDS) sowie verschiedene
Agrarmagazine wie z. B. die DLG-Mitteilungen, das Landwirtschaftliche
Wochenblatt und Top Agrar. Zudem betreibt der Landwirtschaftsverlag
mit Sitz in Münster das Onlineportal www.topagrar.com. Der Verlag
erzielte im Jahr 2013 einen Umsatz von knapp 100 Millionen Euro und
gilt als Lobbyvertretung der Massentierhaltung, dabei sieht er sich
selbst als Sprachrohr der industriellen Agrarproduktion. Über die
verlagseigene Stiftung werden zudem Projekte und Forschungsvorhaben
in den Bereichen intensive Agrarwissenschaften finanziell gefördert
und unterstützt. Weitere Informationen finden Sie auf der Website des
Verlags: http://www.lv.de/



Pressekontakt:

Jan Peifer, Gründer Deutsches Tierschutzbüro, Tel.: 030-27004960,
Mobil: 0171-4841004 (Jan.Peifer@tierschutzbuero.de).

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Datum: 22.09.2016 - 08:00 Uhr
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