Deutsche Umwelthilfe leitet Rechtsverfahren gegen Apple wegen vorsätzlichen Verstoßes gegen Umwelt

Deutsche Umwelthilfe leitet Rechtsverfahren gegen Apple wegen vorsätzlichen Verstoßes gegen Umwelt- und Verbraucherrecht ein

ID: 1403378
(ots) - Apple verweigert Rücknahme von Elektroaltgeräten
mit der Aussage "Wir sind Apple" und empfiehlt Rückgabe bei anderen
Händlern - DUH fordert sofortigen Stopp der Gesetzesverstöße und die
Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung

Apple verstößt gegen die gesetzliche Rücknahmepflicht von
Elektroaltgeräten. Testbesuche der Deutschen Umwelthilfe (DUH)
belegen, dass der Elektronikkonzern Elektrokleingeräte nur bei einem
Neukauf zurücknehmen möchte. Die Rücknahme von Taschenrechnern, Föhns
und Radioweckern ist jedoch auch ohne den Kauf eines neuen Geräts
verpflichtend. Deren Rücknahme verweigerten Apple-Mitarbeiter mit der
Begründung "Wir sind Apple" und verwiesen ausdrücklich auf andere
Unternehmen wie Media-Markt oder Saturn. Nach Auffassung der DUH
versucht der Elektronikkonzern, sich seinen gesetzlichen
Verpflichtungen zu entziehen und die Verantwortung auf andere
Marktteilnehmer abzuwälzen.

Seit dem 24. Juli 2016 gilt in Deutschland eine
Rücknahmeverpflichtung für den Handel. Eines der wesentlichen Ziele
dieses Gesetzes ist die Erhöhung der viel zu niedrigen Sammelmenge
von Elektroschrott. Verbraucher haben nun deshalb das Recht, alte
Elektro- und Elektronikgeräte im Handel zurückzugeben. Bereits im
August veröffentlichte die DUH das Ergebnis einer Untersuchung des
Rücknahmeverhaltens von 45 Unternehmen. Verbraucher machten daraufhin
die DUH auf Verstöße von Apple aufmerksam. Diese bestätigten sich bei
Testbesuchen der DUH.

Als klageberechtigte Umwelt- und Verbraucherschutzorganisation hat
die DUH nun ein Rechtsverfahren gegen Apple eingeleitet und das
Unternehmen heute (22.9.2016) aufgefordert, diese rechtswidrige
Praxis sofort zu beenden und zudem eine strafbewehrte
Unterlassungserklärung abzugeben. Dadurch soll sichergestellt werden,
dass der Elektronikkonzern in Zukunft Verbrauchern die Rückgabe


defekter Elektrogeräte gewährt.

"Apple entzieht sich nicht nur seiner Verpflichtung zur korrekten
Zahlung von Steuern. Auch Umwelt- und Verbrauchergesetze werden
vorsätzlich gebrochen und Kunden mit ihren Altgeräten an Unternehmen
verwiesen, die durch ehrliche Steuerzahlungen sowieso eine höhere
Belastung haben. Apple stellt sich gerne als innovatives Unternehmen
dar. Beim Umwelt- und Verbraucherschutz ist das kalifornische
Unternehmen jedoch ein abschreckendes Beispiel", kritisiert der
DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch.

Thomas Fischer, Leiter Kreislaufwirtschaft bei der DUH, ergänzt:
"Apple entzieht sich seiner ökologischen Verantwortung. Der
Elektronikkonzern hatte, wie alle anderen Handelsunternehmen auch,
während einer neunmonatigen Übergangsfrist ausreichend Zeit sich auf
die Rücknahme von Elektrogeräten vorzubereiten. Die DUH hatte Apple
acht Wochen vor Beginn der Scharfstellung des Gesetzes angeschrieben
und darauf hingewiesen, dass die Rücknahme alter Geräte
verbraucherfreundlich erfolgen muss. Apples Hinweis, Elektrogeräte
sollten einfach bei der Konkurrenz abgegeben werden, zeigt wie ernst
das Unternehmen Umweltschutz und gesetzliche Verpflichtungen wirklich
nimmt."

In Deutschland werden jährlich etwa 1,7 Millionen Tonnen
Elektrogeräte verkauft, jedoch nur 40 Prozent davon ordnungsgemäß
gesammelt und der Weiterverwendung bzw. dem Recycling zugeführt. Um
dieses Umweltproblem in den Griff zu bekommen, hat die EU-Kommission
im Rahmen der WEEE2-Richtlinie (EU-Richtlinie 2012/19/EU) die
Handelsunternehmen verpflichtet, kostenfrei Altgeräte zurückzunehmen.
So soll sichergestellt werden, dass die hierin enthaltenen
Schadstoffe umweltgerecht behandelt und wertvolle Rohstoffe recycelt
werden. Die deutsche Bundesregierung hat auf Druck der
Handelskonzerne diese EU-Richtlinie erst mit mehreren Jahren
Verzögerung halbherzig umgesetzt. Die DUH fordert alle
Handelsunternehmen auf, den Kunden verbraucherfreundliche
Rückgabemöglichkeiten für defekte Elektrogeräte anzubieten.

Informationen und Hintergründe:

Informationsblatt über die Rechte von Verbrauchern bei der
Rückgabe von alten Elektro- und Elektronikgeräten:
http://l.duh.de/i9kzc

Informationsblatt über die Pflichten der Händler bei der Rücknahme
von alten Elektro- und Elektronikgeräten: http://l.duh.de/ytpxm

Ergebnisse der DUH-Untersuchung zur Rücknahme von
Elektroaltgeräten bei 45 Unternehmen: http://l.duh.de/h0712

Kontakt:
Jürgen Resch, DUH-Bundesgeschäftsführer
0171 3649170, resch@duh.de

Thomas Fischer, Leiter Kreislaufwirtschaft DUH
030 2400 867 43, 0151 18256692, fischer@duh.de



Pressekontakt:
DUH-Pressestelle:
Daniel Hufeisen, Ann-Kathrin Marggraf, Laura Holzäpfel, 030
2400867-20, presse@duh.de www.duh.de, www.twitter.com/umwelthilfe,
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Datum: 22.09.2016 - 10:18 Uhr
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