Erklärung der Rechtsanwälte von Jan Böhmermann zur Einstellung des Strafverfahrens

Erklärung der Rechtsanwälte von Jan Böhmermann zur Einstellung des Strafverfahrens

ID: 1408062
(ots) - Aus Anlass der Einstellung des Strafverfahrens
gegen Jan Böhmermann durch die Staatsanwaltschaft Mainz erklären
seine Rechtsanwälte, was folgt:

RA Dr. Daniel Krause, Berlin, Verteidiger von Herrn Böhmermann im
Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Mainz:

"Wir begrüßen die Entscheidung der Staatsanwaltschaft Mainz, die
manche Befremdlichkeit in einer überhitzten öffentlichen Diskussion
auf den Boden der Sachlichkeit zurückgeführt hat. Die Entscheidung
der Staatsanwaltschaft bestätigt unsere von Beginn an vertretene
Auffassung, wonach ein strafbares Verhalten von Herrn Böhmermann
nicht gegeben ist.

Zu Recht hat die Staatsanwaltschaft Mainz den Beitrag von Herrn
Böhmermann umfassend in seiner Entstehung und Natur betrachtet. Dabei
hat sie das Gedicht "Schmähkritik" in seiner Einbettung in den
Gesamtkontext gewürdigt und in seinem Charakter als Teil eines
satirischen "juristischen Pro-Seminars über die Grenzen der Satire"
erkannt, welches eine Schmähung des Herrn Erdogan nicht enthält. Dem
entspricht, dass die Staatsanwaltschaft Mainz auch einen
Beleidigungsvorsatz bei Herrn Böhmermann nicht hat erkennen können.
Die Staatsanwaltschaft hat rechtsstaatlich entschieden und jedem
politischen Druck widerstanden. Das verdient Hervorhebung und
Respekt."

RA Professor Dr. Christian Schertz, Berlin, Vertreter von Herrn
Böhmermann in den von Herrn Erdogan angestrengten Zivilverfahren:

"Die Staatsanwaltschaft hat unserer von Anfang an geäußerten
Einschätzung der Rechtslage entsprochen. Anders als etwa die
Bundeskanzlerin, die offenbar in Unkenntnis des genauen Sachverhalts
ihren Regierungssprecher die satirische Nummer von Herrn Böhmermann
sogleich pauschal als ´bewusst verletzend' bewerten ließ, noch dazu
gegenüber einer ausländischen Regierung, hat die Staatsanwaltschaft


erkannt, dass man das Gedicht nicht solitär betrachten kann, sondern
es in dem Gesamtkontext seiner Einbindung beurteilen muss. Jan
Böhmermann hatte das Gedicht ganz bewusst in einer Gesamtdarstellung,
in ein juristisches Proseminar über die Grenzen der Satire und die
Fragen, was künstlerisch in Deutschland erlaubt ist und was nicht,
einbezogen.

Die öffentliche juristische Bewertung der künstlerischen Arbeit
von Herrn Böhmermann durch die Bundeskanzlerin stellte vor dem
Hintergrund der heutigen Einstellung um so mehr nicht nur eine
Kompetenzüberschreitung und eine nicht hinzunehmende Verletzung der
verfassungsmäßigen Gewaltenteilung dar, sondern kam einer
öffentlichen Vorverurteilung gleich, die umso schwerer wiegt, als
dass sie von der türkischen Regierung als Ermutigung aufgefasst
werden konnte, straf- und zivilrechtlich gegen Herrn Böhmermann
vorzugehen.

Ich erwarte, dass nunmehr auch in dem Zivilverfahren die Klage von
Herrn Erdogan abgewiesen wird, da eine Schmähkritik im engeren Sinne
aus den angegebenen Gründen gerade nicht vorliegt und sehe dem Termin
am 2. November 2016 insofern gelassen entgegen.

Herr Böhmermann wird morgen in Köln eine persönliche Stellungnahme
im Rahmen eines Pressetermins gegen 16.30 Uhr abgeben."



Pressekontakt:
Prof. Dr. Christian Schertz
Kurfürstendamm 53
10707 Berlin

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Datum: 04.10.2016 - 16:41 Uhr
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