WAZ: Nicht nach Himmelsrichtung
- Kommentar von Michael Kohlstadt zu Verbandsabgaben
ID: 1408106
Städten, erklingt eine altbekannte Melodie. Wer die Musik bestellt,
der soll sie auch bezahlen, lautet die Zeile, die jeder kommunale
Finanzchef rauf und runter flöten kann.
Gemünzt ist das im Allgemeinen auf Berlin. Denn viele
Bundesgesetze müssen auf kommunaler Ebene umgesetzt und ihre Folgen
oft dort bezahlt werden. Auch im Falle der drastisch steigenden
Abgaben, die der Landschaftsverband Westfalen-Lippe jetzt seinen
Städten abverlangt, ist das so. Beispiel: Das neue
Bundesteilhabegesetz sichert den vom Verband versorgten Behinderten
ein deutlich höheres Schonvermögen zu. Die Folge: Mehr Betroffene
kommen in den Genuss von Zuwendungen. Es darf nicht sein, dass sich
Verband und Kommunen jetzt über die Verteilung der Kosten streiten,
weil die vom Bund gestrickte Finanzdecke zu kurz ist.
Ein Unding ist freilich auch, dass im Rheinland und in Westfalen
mit zweierlei Maß gemessen wird. NRW ist ein Bundesland und nicht
zwei. Umlagenhöhen der Städte dürfen nicht von der Himmelsrichtung
abhängen. Dass Bochum einen Aufschlag zahlen muss, Essen aber
verschont bleibt, entspringt interner Behördenlogik und widerspricht
dem Gerechtigkeitssinn der Bürger.
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Datum: 04.10.2016 - 19:31 Uhr
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Essen
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