Rheinische Post: Immer mehr EU-Ausländer klagen bei Kommunen Sozialhilfe ein
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bei deutschen Kommunen Sozialhilfeleistungen einfordern oder
einklagen, ist nach Auskunft des Städtetags innerhalb eines Jahres
deutlich gestiegen. "Aus vielen Städten wird berichtet, dass
EU-Angehörige unter Berufung auf die Urteile des Bundessozialgerichts
Sozialhilfeleistungen einfordern und einklagen", sagte der
Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetags, Helmut Dedy, der in
Düsseldorf erscheinenden "Rheinischen Post" (Dienstagausgabe). Die
Städte begrüßten daher die Pläne der Bundesregierung, den Anspruch
von EU-Bürgern auf Sozialleistungen zu begrenzen. "Wir brauchen
dieses Gesetz jetzt rasch, damit die Kommunen nicht weiter
zusätzliche Sozialausgaben schultern müssen, die nach Urteilen des
Bundessozialgerichtes auf sie zugekommen sind", forderte Dedy.
"Angesichts der Herausforderungen für die Städte durch die Aufnahme
von Flüchtlingen würde es die Integrationsmöglichkeiten, aber auch
die finanzielle Leistungsfähigkeit der Städte zusätzlich belasten,
wenn die Auslegung des Bundessozialgerichtes nicht korrigiert wird",
warnte Dedy.
Kontext
In einem Urteil im Herbst vergangenen Jahres hatte das
Bundessozialgericht EU-Bürgern einen Anspruch auf Sozialhilfe in
Deutschland nach einem "verfestigten" Aufenthalt von mindestens sechs
Monaten zugesprochen, auch wenn sie vorher nicht gearbeitet haben.
Das Urteil löste in den Kommunen, die die Sozialhilfe tragen, große
Befürchtungen aus. Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) hatte
daraufhin ein Gesetz angekündigt, das den Sozialhilfeanspruch von
EU-Bürgern einschränkt. Der Gesetzentwurf kommt nun am Mittwoch ins
Kabinett. Er sieht vor, dass EU-Bürger für fünf Jahre von Hartz-IV-
und Sozialhilfeleistungen ausgeschlossen sein sollen, wenn sie nicht
durch eigene Arbeit Ansprüche erworben haben.
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Datum: 11.10.2016 - 04:00 Uhr
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