Stuttgarter Nachrichten: Kommentar zur Regelung für EU-Ausländer
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Sozialstaat - zumindest übergangsweise - weiter großzügig. Damit
erwerbslose EU-Ausländer in ihre Heimat zurückreisen können, sichert
ihnen das neue Gesetz für die Dauer von einem Monat einen Anspruch
auf Überbrückungshilfe zu, inklusive einem Darlehen für die
Rückreisekosten. Und an den Hartz-IV-Ansprüchen von EU-Bürgern, die
in Deutschland arbeiten oder gearbeitet haben - und sei es nur in
einem Minijob - ändert sich ohnehin nichts. Der prompte DGB-Protest
gegen die Einschränkung passt daher ins allgemeine politische Bild:
Viel Lärm um wenig.
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Datum: 12.10.2016 - 19:57 Uhr
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