Rheinische Post: Länder-Initiative für die Ehepartner
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Der Föderalismus hat viele Nachteile. Doch in einem entscheidenden
Punkt macht er das Staatswesen stark: Die Länder wissen oft besser,
was die Menschen wünschen, denken oder vergessen - wie im Fall der
Vorsorgevollmachten. Wenn 16 Länder zu dem Ergebnis kommen, dass die
aktuelle Regelung untauglich ist, kann der Bund daran nicht vorbei.
Insbesondere junge Menschen machen sich wenig Gedanken darüber, was
eigentlich passiert, wenn der Ehepartner verunglückt, ins Koma fällt
oder eine schwere psychische Erkrankung bekommt und nicht mehr Herr
seiner eigenen Entscheidungen ist. Dass man dann im Notfall nicht für
den Partner die Dinge regeln kann, ist vielfach eine zweite böse
Überraschung. In diesem Punkt besteht Handlungsbedarf. Der
vorliegende Gesetzentwurf der Länder ist aber noch nicht der Weisheit
letzter Schluss, weil er zu neuen Unwägbarkeiten führt. So soll der
Ehepartner zwar für Gesundheit, Pflege und Reha alles regeln dürfen -
bis hin zur Interpretation, was der vermutliche Wille des anderen in
ethischen Fragen der Lebensverlängerung ist. Ans Konto soll er aber
nicht gehen dürfen. Da stimmt die Gewichtung nicht.
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Datum: 12.10.2016 - 19:51 Uhr
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