Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zu dem Justizversagen in Sachsen
ID: 1412291
Protagonisten erklären, sie hätten alles getan, um den Freitod
Dschaber Al-Bakrs zu verhindern. Genau das haben sie nicht getan,
denn sonst wäre der mutmaßliche islamistische Terrorist jetzt nicht
tot. Al-Bakr hat nach seiner Festnahme nicht geschwiegen, sondern mit
den Ermittlern gesprochen. Somit durften die Polizisten hoffen, in
den kommenden Wochen von ihm etwas über den geplanten Anschlag und
mögliche Instruktoren und Helfer zu erfahren. Diese wichtige
Informationsquelle ist versiegt. Der Mann, der möglicherweise auf
einem Berliner Flughafen einen Sprengstoffgürtel zünden wollte,
konnte sich in der Justizvollzugsanstalt Leipzig mit seinem T-Shirt
am Zellengitter erhängen. Suizide in Gefängnissen lassen sich nicht
immer verhindern. Im Fall Al-Bakr hätte der Freitod aber sehr wohl
vereitelt werden können. Ein Mann, der mutmaßlich bereit ist, sich an
einem Flughafen in die Luft zu sprengen, ist selbstverständlich
suizidgefährdet. Das war auch der Ermittlungsrichterin klar, die bei
der Ausstellung des Haftbefehls die Selbstmordgefährdung schriftlich
und für die JVA erkennbar dokumentierte. Und da war der Anwalt
Al-Bakrs, der das Gefängnispersonal auf die Selbstgefährdung seines
Mandanten hinwies. Ganz in den Wind geschlagen wurden diese Warnungen
nicht, denn es wurde eine Kontrolle der Zelle im 15-Minuten-Rhythmus
angeordnet. Das war der erste Fehler, denn natürlich braucht niemand
15 Minuten, um sich aufzuknüpfen. Nicht einmal 24 Stunden nach der
Einlieferung des Häftlings überzeugte dann eine
Gefängnispsychologin, die sich nur über einen Dolmetscher mit Al-Bakr
unterhalten konnte, ihre Kollegen davon, dass ein
30-Minuten-Überwachungsrhythmus ausreichend sei. Dieser zweite
Fehler gab dem Häftling noch mehr Zeit, in der er unbeobachtet war.
Das Sächsische Untersuchungshaft-Vollzugsgesetz verbietet die
Videoüberwachung. Aber es erlaubt im Paragraphen 49, gefährdete
Häftlinge permanent (also persönlich) zu beobachten, oder sie in
besondere Zellen zu verlegen, die keine Möglichkeit zum Suizid
bieten. Beide Möglichkeiten bestanden in der JVA Leipzig, beide
wurden nicht genutzt. Man kann immer darüber streiten, ob jemand
suizidgefährdet ist. Im Fall Al-Bakr hätten man jedoch das Schlimmste
annehmen und auf Nummer sichern gehen müssen - zumal der Anwalt mit
allen Maßnahmen einverstanden war, ja, sie sogar gefordert hatte.
»Ich übernehme die politische Verantwortung«, sagte Sachsens
Justizminister Sebastian Gemkow (CDU). Um dann hinzuzufügen: »Es gibt
aber keinen Grund für einen Rücktritt.« Sagt das nicht alles über
diesen Politiker?
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Datum: 13.10.2016 - 21:30 Uhr
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