Menschen mit Behinderungen drohen Nachteile durch das Dritte Pflegestärkungsgesetz
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Pflegestärkungsgesetz III (PSG III) erklärt SoVD-Präsident Adolf
Bauer:
"Damit sich die neuen Regelungen nicht negativ auf Menschen mit
Behinderungen auswirken, sind Korrekturen am Dritten
Pflegestärkungsgesetz erforderlich. Das PSG III muss gewährleisten,
dass Pflegeleistungen und Leistungen der Eingliederungshilfe in
Zukunft gleichrangig bezogen werden können. Denn ein Vorrang
pflegerischer Leistungen gegenüber Teilhabeleistungen würde Menschen
mit Behinderungen benachteiligen, die auch pflegebedürftig sind."
Stellungnahme https://sovd.de/2650.0.html
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Datum: 17.10.2016 - 13:00 Uhr
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