Mitteldeutsche Zeitung: zum Urteil zu Schadenersatz in der Kinderbetreuung
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zuständigen Kommunen zu einer kaum zu bewältigenden Last, die diese
weder räumlich noch finanziell zu bewerkstelligen vermochten. Hilft
aber alles nichts, hat jetzt der Bundesgerichtshof festgestellt. Die
Kommunen müssen den Verdienstausfall der Eltern ersetzen, wenn sie zu
wenige Betreuungsplätze bereitstellen. Das Urteil ist nur die
konsequente Auslegung des Rechtsanspruches, und es bestärkt die ihm
zugrundeliegende Idee, den Alltag der Eltern leichter und freier zu
machen.
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Hartmut Augustin
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Datum: 20.10.2016 - 18:58 Uhr
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