Arbeitnehmerdatenschutzgesetz unabweisbar notwendig
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Arbeitnehmerdatenschutzgesetz unabweisbar notwendig
Wir benoetigen ein eigenstaendiges Arbeitnehmerdatenschutzgesetz, das sicherstellt, dass das Persoenlichkeitsrecht der Beschaeftigten geachtet und wirksam geschuetzt wird. Die Koalitionsvereinbarung, die den Arbeitnehmerdatenschutz in einem Kapitel des Bundesdatenschutzgesetzes unterbringen will, kann dies nicht leisten. Sie ist in Wahrheit der Einstieg in den Ausstieg aus einer rechtssicheren Loesung der bekannt gewordenen Probleme.
Die juengst bekannt gewordenen Bespitzelungen und Ueberwachungen von Beschaeftigten im Lebensmitteleinzelhandel sind ebenso empoerend, wie die vielen Faelle von Datenmissbrauch der vergangenen Jahre. Noetig sind klare und fuer jedermann verstaendliche Regelungen. Allgemeine Grundsaetze, die bei verstaendiger Auslegung zu vernuenftigen Ergebnissen fuehren koennen, genuegen nicht. Die nicht abreissende Kette von Verstoessen gegen die Persoenlichkeitsrechte von Beschaeftigten macht deutlich, dass wir Leitplanken und strikte Grenzlinien brauchen. Die in den Betrieben und Unternehmen Verantwortlichen und die Betroffenen muessen wissen, welche Grenzen nicht ueberschritten werden duerfen.
Der von uns eingebrachte Gesetzentwurf (Bundestagsdrucksache 17/69) gibt die notwendigen Antworten. Dazu gehoert ein allgemeiner Erlaubnisvorbehalt fuer die Datenerhebung und -verarbeitung. Dazu gehoeren klare Grenzen fuer das Fragerecht und fuer Gesundheitsuntersuchungen. Und dazu zaehlt die strikte Begrenzung des Einsatzes von Detektiven und anderer Ueberwachungsmassnahmen waehrend der Beschaeftigung. Mit dem Gesetzentwurf wollen wir ein umfassendes Regelwerk schaffen, das den loechrigen Flickenteppich verstreuter Einzelregelungen und allgemeiner Rechtsgrundsaetze abloest.
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Datum: 01.12.2009 - 23:35 Uhr
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