Den Sonntag für die Familie
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Den Sonntag für die Familie
Grenzenloser Kommerzialisierung deutliche Grenzen gesetzt
Die verkaufsoffenen Adventssonntage in Berlin verstoßen gegen den im Grundgesetz verankerten Schutz der Sonntagsruhe. Das Bundesverfassungsgericht hat sie daher zu Recht für verfassungswidrig erklärt.
Die Menschen brauchen einen Tag in der Woche zum physischen und mentalen Kräfteschöpfen. Die beständig wachsenden Anforderungen unserer Arbeitswelt machen den Sonntag im Interesse der Familien, zur Pflege von Sozialbeziehungen und nicht zuletzt für kirchliche Aktivitäten unverzichtbar. Insbesondere Frauen sind häufig als Arbeitnehmerinnen von verkaufsoffenen Sonntagen betroffen.
Mit seiner Entscheidung setzt das Gericht einer grenzenlosen Kommerzialisierung deutliche Grenzen, nicht nur in Berlin, sondern auch mit Blick auf die anderen Bundesländer.
Bereits jetzt dürfen die Geschäfte in Berlin rund um die Uhr öffnen. Den Sonntag dennoch zu einem regulären Arbeitstag zu erklären, würde für die Betroffenen 24 Stunden, 7 Tage die Woche Arbeitsalltag bedeuten. Unser Grundgesetz gebietet es aber, nicht alle Bereiche des gesellschaftlichen Zusammenlebens ausnahmslos geschäftlichen Aspekten unterzuordnen.
Die noch aus der Weimarer Republik stammende Regelung zur Sonntagsruhe wurde seinerzeit in das Grundgesetz übertragen. Sie beruht auf einer historisch und verfassungsrechtlich verankerten Tradition, die ihre Berechtigung im Schutz der Arbeitnehmer und im Schutz der Familie findet. Dem werden die vier verkaufsoffenen Adventssonntage nicht gerecht. Dies wurde nun höchstrichterlich bestätigt.
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Datum: 02.12.2009 - 05:06 Uhr
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