Mitteldeutsche Zeitung: zu BGH undÜberziehungszinsen
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Banken vorzuführen. Dafür rechneten sie einfach den Zinssatz aus,
mit dem das verklagte Unternehmen vor Gericht bestehen wollte. Auf
25 185 Prozent im Jahr kam der Bundesgerichtshof (BGH). Das wäre
schon in normalen Zinsphasen Wucher. Aber ihren Sparern bieten
dieselben Banken seit langem Renditen nahe Null. Jeder
Verbraucher weiß, dass der Kredit über das Girokonto ins Geld geht.
Sparkassen und Banken rechtfertigen dies mit der Flexibilität, mit
der sie Verbrauchern diese Darlehen bereitstellen. Einen Aufschlag
gegenüber anderen Krediten ist also nachvollziehbar. Im Schnitt aber
verlangte die Branche aber knappe zehn Prozent. Die Banken sollten
den Warnschuss vom BGH ernst nehmen. Falls sie nicht ihre
Preismodelle korrigieren, muss die Bundesregierung handeln und mit
dem Zinsniveau schwankende Obergrenzen einführen.
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Datum: 25.10.2016 - 18:28 Uhr
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