BSG Urteil: Gesetzgeberischer Wille bestätigt - mehr Planungssicherheit
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Revisionsverfahren darüber entschieden, dass der
Jahresausgleichsbescheid 2013 des Bundesversicherungsamtes (BVA) bei
Zuweisungen für Auslandsversicherte aus dem Morbi-RSA rechtmäßig ist.
Franz Knieps, Vorstand des BKK Dachverbandes zum gestrigen Urteil:
"Das BSG hat mit seiner Entscheidung den gesetzgeberischen Willen
bestätigt und schafft damit nun - kurz vor den Haushaltsplanungen für
das nächste Jahr - mehr Planungssicherheit für die 118 gesetzlichen
Krankenkassen. Das Urteil zeigt, dass man sich auf die
Sozialgerichtsbarkeit verlassen kann."
"Allerdings", so Knieps weiter "das aus Sicht der
Betriebskrankenkassen positive Urteil enthebt den Gesetzgeber nicht
des dringlichen und zeitnahen Regelungsbedarfs im laufenden
Gesetzgebungsverfahren. Damit kann Rechtssicherheit bei weiteren noch
anhängigen Verfahren bei Landesssozialgerichten zu
Auslandsversicherten für das Jahr 2014 sowie für Krankengeld für die
Jahre 2013 und 2014 geschaffen werden."
Information zum Rechtsstreit
Die AOK Rheinland Hamburg hatte gegen die politisch gewollte und
gesetzlich vorgeschriebene Deckelung der Zuweisungen für
Auslandsversicherte rückwirkend für das Ausgleichsjahr 2013
erfolgreich vor dem Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen geklagt
(L 5 KR 745/14 KL). Das Landessozialgericht hob den
Jahresausgleichsbescheid des BVA für 2013 hinsichtlich der
Zuweisungen für Auslandsversicherte auf und verpflichtete das BVA zur
Neubescheidung. Das BVA legte daraufhin Revision beim BSG ein,
weshalb das LSG Urteil nicht rechtskräftig wurde.
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Betriebskrankenkassen und vier BKK Landesverbänden mit rund zehn
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Datum: 26.10.2016 - 12:45 Uhr
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