Einigung bei den Preisverhandlungen für Zahntechnik
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Der VDZI und der GKV-Spitzenverband haben die Preisverhandlungen für zahntechnische Leistungen beim Zahnersatz für das Jahr 2017 erfolgreich beendet. Nach schwierigen aber am Ende konstruktiven Verhandlungen einigten sich die Selbstverwaltungspartner auf eine Erhöhung der bundeseinheitlichen durchschnittlichen Preise bei Zahnersatz und Zahnkronen im kommenden Jahr um 2,5 Prozent.
Zur Einigung sagt Zahntechnikermeister Dominik Kruchen, Vizepräsident des VDZI: ?Die Inhaber der zahntechnischen Meisterbetriebe begrüßen diese Lösung im Rahmen der Verhandlungen ausdrücklich, nachdem im letzten Jahr nach dem Scheitern das Bundesschiedsamt bemüht werden musste. Der gesetzlich vorgegebene maximale Verhandlungsrahmen wurde ausgeschöpft. Vor diesem Hintergrund ist das Ergebnis eine gute Grundlage und Orientierung für die nun anstehenden Verhandlungen in den Ländern. Es ist zudem auch für die Sicherung der Leistungsfähigkeit des Zahntechniker-Handwerks notwendig und damit auch für Zahnärzte, die mit qualitativ hochwertigem Zahnersatz aus dem zahntechnischen Meisterlabor eine besonders hochqualifizierte Versorgung ihrer Patienten ermöglichen."
Der VDZI appelliert an die Verbände der gesetzlichen Krankenkassen, in den anstehenden Länderverhandlungen den wirtschaftlichen Besonderheiten dieses personalintensiven Handwerks Rechnung zu tragen. So hat maßgeblich die Einführung des Mindestlohns im Jahr 2015 in den zahntechnischen Laboratorien in den neuen Bundesländern den durchschnittlichen Personalaufwand im Labor um mehr als sechs Prozent, in den alten Bundesländern um rund vier Prozent erhöht. Der Abstand der Zahntechnikerlöhne zum allgemeinen Handwerksdurchschnitt beträgt dennoch weiter rund 25 Prozent. Angesichts des zunehmenden Wettbewerbs um qualifizierte Fachkräfte in der Gesamtwirtschaft bedarf es daher angemessener Preise für Zahntechnik, um konkurrenzfähige Löhne für qualifizierte Fachkräfte zahlen zu können.
Das Verhandlungsergebnis ist gleichzeitig eine wesentliche Berechnungsgrundlage für die Anpassung der Festzuschüsse der gesetzlichen Krankenkassen für Zahnersatz, die in den nächsten Wochen bis zum 1. Januar 2017 erfolgen wird.
Die gesetzlichen Krankenkassen haben im Jahr 2015 für die Versorgung ihrer Versicherten mit Zahnersatz knapp 3,3 Milliarden Euro ausgegeben, das sind nur etwas mehr als 46 Euro je Versicherten. Die Ausgaben für Festzuschüsse beim Zahnersatz an den gesamten Leistungsausgaben der GKV betragen gerade 1,6 Prozent.
Trotz der Honorar- und Preisanpassungen liegen damit die Ausgaben für Zahnersatz in der gesetzlichen Krankenversicherung noch deutlich unterhalb des Niveaus vor der Einführung der Festzuschüsse vor zehn Jahren im Jahr 2005. Die darin berechneten Kosten einer durchschnittlichen Regelversorgung enthalten 40 bis 45 Prozent zahnärztliches Honorar und vom Zahnarzt berechnete Praxismaterialien für die zahnmedizinische Behandlungsleistung. Nicht nur wegen des erforderlichen Einsatzes komplexer Dentalmaterialien für qualitativ hochwertige Zahntechnik, sondern auch weil der Gesetzgeber für die zahntechnische Handwerksleistung die Berechnung von sieben Prozent Mehrwertsteuer verlangt, haben die entstehenden Material- und Laborkosten einen Anteil von 55 bis 60 Prozent.
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Datum: 04.11.2016 - 14:15 Uhr
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