Winkelmeier-Becker: Internetplattformen müssen konsequenter gegen rechtswidrige Hassbotschaften vor

Winkelmeier-Becker: Internetplattformen müssen konsequenter gegen rechtswidrige Hassbotschaften vorgehen

ID: 1426032
(ots) - Gesetzesverschärfungen sind überfällig

Die Justizministerinnen und -minister beraten am heutigen
Donnerstag auf ihrer Herbstkonferenz unter anderem auch darüber, wie
"Hate Speech" im Internet wirksam unterbunden werden kann. Dazu
erklärt die rechtspolitische Sprecherin der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion Elisabeth Winkelmeier-Becker:

"Wir begrüßen, dass die Justizministerkonferenz den Umgang mit
rechtswidrigen Hassbotschaften im Internet auf ihre Tagesordnung
gesetzt hat. Wir als Union fordern schon seit langem, dass Facebook
und andere Plattformbetreiber solche Botschaften umgehend löschen. Da
die Löschungsquoten aber nach wie vor viel zu gering sind, muss der
Gesetzgeber nun klare Vorgaben machen. Die Zeit der Appelle und
runden Tische ist vorbei!

Demokratie lebt vom Austausch unterschiedlicher Meinungen, ja vom
harten Streit in der Sache. Hassbotschaften, persönliche
Verunglimpfungen und Gewaltaufrufe im Internet aber vergiften
zunehmend die Diskussionskultur und schaden der Demokratie.

Man kann nicht oft genug betonen, dass die Opfer von strafbaren
oder persönlichkeitsverletzenden Äußerungen einen
Unterlassungsanspruch haben - egal ob die Äußerung im Internet oder
außerhalb des Internets gefallen ist. Im Internet kann dieser
Unterlassungsanspruch nur mithilfe der Plattformbetreiber effektiv
durchgesetzt werden. Facebook und Co. trifft eine Rechtspflicht zur
Löschung, sobald sie Kenntnis von der rechtswidrigen Äußerung haben.
Dieser Pflicht kommen viele Anbieter bei weitem nicht konsequent
genug nach. Oftmals fehlen auch schon praktikable Wege, auf denen die
Opfer Hassbotschaften melden können.

Der Gesetzgeber muss den Betreibern daher klare Fristen setzen und
empfindliche Bußgelder auferlegen, wenn sie ihre Pflichten nicht
erfüllen. Zudem muss sich das besondere Unrecht von Beleidigungen im


Internet auch im Strafrecht widerspiegeln. Der Strafrahmen ist bis
heute gleich - unabhängig davon, ob das Opfer im geschlossenen Raum
oder im World Wide Web verunglimpft wird.

Wir brauchen aber unbedingt höhere Strafen für Cybermobbing. Denn
die Folgen solcher Taten sind für die Opfer ungleich gravierender,
wenn sie vor einer nahezu unbegrenzten Öffentlichkeit diffamiert
werden. Wir fordern Minister Maas daher auf, zügig einen geeigneten
Gesetzentwurf vorzulegen."



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CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
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Datum: 17.11.2016 - 16:22 Uhr
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