Drohende Berufsverbote sind bei der Strafzumessung zu berücksichtigen

Drohende Berufsverbote sind bei der Strafzumessung zu berücksichtigen

ID: 1428915
Fachanwalt für Strafrecht u. zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht (DAA) Torsten HildebrandtFachanwalt für Strafrecht u. zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht (DAA) Torsten Hildebrandt

(firmenpresse) - Bundesgerichtshof, Beschluss vom 27.07.2016 – 1 StR 256/16
Eine straf- oder steuerstrafrechtliche Verurteilung zum Beispiel wegen Steuerhinterziehung gemäß § 370 AO kann gravierende Folgen für den Beruf des Verurteilten haben. So bestehen neben gesellschaftlichen Vorbehalten teilweise auch tatsächliche juristische Schranken. So im Falle von § 89 Absatz 1, § 90 Absatz 1 Nr. 5 Steuerberatungsgesetz. Danach wird gegen einen Steuerberater oder Steuerbevollmächtigten, der seine Pflichten schuldhaft verletzt, eine berufsgerichtliche Maßnahme verhängt. Der Kanon der berufsgerichtlichen Maßnahmen sieht eine Warnung, einen Verweis, eine Geldbuße oder ein bis zu fünf jähriges Berufsverbot bis hin zu einem kompletten Ausschluss vom Beruf vor.
Im konkreten Fall war der Angeklagte als selbständiger Steuerberater tätig. Das Landgericht Kassel hatte diesen im Urteil vom 28. September 2015 wegen versuchter Steuerhinterziehung nach § 370 AO verurteilt. Die Strafe lautete auf ein Jahr und zehn Monate auf Bewährung Freiheitsstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt war. Somit drohte dem Angeklagten neben der zwangsweisen Aufgabe seines Berufs ein finanzielles Fiasko bis hin zum Verlust der wirtschaftlichen Unabhängigkeit.
Der Bundesgerichtshof gab der Revision des Angeklagten bezüglich des Urteils des Landgerichts statt und verwies die Sache zurück an die Wirtschaftskammer des Landgerichts. Denn der Bundesgerichtshof kam zu dem Schluss, dass nicht auszuschließen sei, dass das Tatgericht im Falle der Befolgung seiner bisherigen Rechtsprechung zu einem anderen Strafmaß gelangt sei.
Dabei stellte der Bundesgerichtshof ausdrücklich fest, dass der Schuldspruch Bestand habe. Hingegen sah der Bundesgerichtshof die Strafzumessung des Landgerichts als rechtlich fehlerhaft an. Als Begründung wurde angeführt, das Landgericht habe nicht erkennbar die drohenden berufsrechtlichen Folgen in den Blick genommen. Die Berücksichtigung der Möglichkeit von berufsrechtlichen Folgen sei aber bereits seit dem Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 11. April 2013 - 2 StR 506/12 notwendig. Es kommt dafür gerade nicht auf das Feststehen solcher Folgen an.


In der Beurteilung des Landgerichts fand sich lediglich eine Erwähnung von § 70 StGB. Dieser sieht ebenfalls die Möglichkeit eines Berufsverbots vor. Allerdings für den speziellen Fall, dass die Schuldunfähigkeit des Angeklagten erwiesen oder nicht auszuschließen ist. Die Ausführungen zu § 70 StGB zeigen zwar, dass das Landgericht grundsätzliche Überlegungen hinsichtlich eines Berufsverbotes anstellte. Aber auch diese wurden aber nicht im Rahmen der Strafzumessung aufgegriffen.
Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Die Rechtsanwaltskanzlei Hildebrandt liegt mitten im Herzen des Berliner Westens in der Nähe des Kurfürstendamms. Sie befasst sich im Speziellen mit Verfahren im Steuerstrafrecht, darüber hinaus aber auch mit dem Kernstrafrecht. Torsten Hildebrandt ist Fachanwalt für Strafrecht, sowie zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht (DAA).



PresseKontakt / Agentur:

Rechtsanwalt Hildebrandt
Fachanwalt für Strafrecht u. zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht (DAA)
Meinekestraße 4
10719 Berlin
www.steuerstrafrecht-rechtsanwalt.de
rechtsanwalt-hildebrandt(at)gmx.de
Torsten Hildebrandt



drucken  als PDF  So hilft der Fiskus bei der Kinderbetreuung Rente, Kindergeld, Steuern und Versicherungen: Das ändert sich 2017
Bereitgestellt von Benutzer: Rechtsanwalt Hildebrandt
Datum: 24.11.2016 - 21:56 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1428915
Anzahl Zeichen: 2669

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Torsten Hildebrandt
Stadt:

Berlin


Telefon: (030) 398 898 23

Kategorie:

Steuerberatung


Meldungsart: Unternehmensinformation
Versandart: Veröffentlichung

Diese Pressemitteilung wurde bisher 2419 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Drohende Berufsverbote sind bei der Strafzumessung zu berücksichtigen"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Rechtsanwalt Hildebrandt (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Zur untreuerelevanten Schadensbestimmung bei Risikogeschäften ...
Bundesgerichtshof, Beschluss vom 19. September 2018 - 1 StR 194/18 Die Untreue nach § 266 StGB gilt als eines der komplexesten und gleichzeitig umstrittensten Delikte des deutschen Strafrechts. Besondere Relevanz erhält es im Wirtschaftsstrafrecht. Darin heißt es, dass, wer die ihm durch Geset

Zur Tateinheit bei Steuerstraftaten ...
Bundesgerichtshof, Beschluss vom 22.01.2018 - 1 StR 535/17 Jedes Strafgericht steht, nachdem es die erfüllten Straftatbestände festgestellt hat, vor der Aufgabe, ein Strafmaß zu bestimmen. Der Gesetzgeber lässt der Judikative dabei einen gewissen Spielraum, innerhalb dessen sich die Strafe be

Zur Steuerhinterziehung durch Unterlassen ...
OLG Oldenburg, Beschluss vom 10.07.2018 - 1 Ss 51/18 Steuerhinterziehung ist nicht nur durch aktives Handeln möglich, sondern auch durch ein Unterlassen. Dies geht aus § 370 Absatz I Nr. 2 AO hervor. Dieser stellt es unter Strafe, die Finanzbehörden pflichtwidrig über steuerlich erhebliche Ta


Weitere Mitteilungen von Rechtsanwalt Hildebrandt


So hilft der Fiskus bei der Kinderbetreuung ...
Ob nun beide Eltern nach der Geburt eines Kindes schnell wieder arbeiten möchten (bzw. müssen) oder ob das Kind bei einem alleinerziehendes Elternteil aufwächst: Eine professionelle Kinderbetreuung erleichtert heutzutage vielfach die Vereinbarung von Familie und Beruf. Doch die Unterbringung i

Rückblick, Überblick, Durchblick: Die Steuer News 2016. ...
Auch das Thema Steuern unterliegt einem stetigen Wandel. Manchmal machen sich diese positiv im Geldbeutel eines Bürgers bemerkbar, jedoch leider auch hin und wieder mal negativ. Für Laien ist es meist schwierig durchzublicken. Denn, erhält man an der einen Stelle eine Steuererleichterung, fä

Rentenerhöhung: Freude oder Steuerlast? ...
Viele Menschen freuen sich auf ihren wohlverdienten Ruhestand. Heutzutage sind Rentner rüstig und mobil und somit lässt es sich auch nach den oftmals anstrengenden Arbeitsjahren noch ganz gut leben - soweit das Finanzielle stimmt. Die ganze Zeit über haben die meisten Arbeitnehmer dafür ein Lebe

Familiennachwuchs kommt? Vergessen Sie vor lauter Freude die finanzielle Planung nicht! ...
Schwanger? Das ist in den meisten Fällen ein Grund zur Freude. Und von da an, wird sich für die Betroffenen das Leben von Grund auf ändern. Schon in den ersten Wochen kämpfen viele mit Morgenübelkeit und Müdigkeit, dies sind die ersten kleinen Veränderungen. Die Großen folgen dann unaufhalts


 

Werbung



Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
News zu Snacks finden Sie auf Snackeo.
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z