Weihnachtsdekoration: Was Mieter beachten sollten
ID: 1429110
Lichterketten am Balkon und Adventskranz an der Haustür sind erlaubt
In ihrer Wohnung können Mieter fast nach Belieben gestalten, um sich auf die Weihnachtszeit einzustimmen. Der Weihnachtsschmuck sollte am besten vom TÜV geprüft sein. Auf keinen Fall sollte man Weihnachtsbäume und Adventsgestecke mit brennenden Kerzen unbeaufsichtigt lassen.
Auch die äußere Gestaltung des Wohnhauses, etwa mit einer Lichterkette auf dem Balkon ist zulässig, urteilte das Landgericht Berlin (LG Berlin - 65 S 390/09). Es handle sich inzwischen um eine weit verbreitete Sitte, Fenster und Balkone mit elektrischer Beleuchtung zu schmücken, so das Gericht. Schwieriger wird es, wenn der Mieter plant, die Hausfassade großflächig zu dekorieren. "Muss für die Montage eines Weihnachtsmannes die Fassade angebohrt werden, gilt das als bauliche Veränderung", erläutert Verbandsdirektor Xaver Kroner. Der Vermieter kann in diesem Fall die Zustimmung verweigern.
Oberstes Gebot ist, die Nachbarn nicht zu beeinträchtigen. Deshalb sollte helle, blinkende Fensterbeleuchtung nach 22.00 Uhr ausgeschaltet werden.
Verzierung von Gemeinschaftsflächen
Das Aufhängen eines Adventskranzes an der Haustür ist nicht zu beanstanden. Denn nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes haben Mieter ein Recht auf Mitbenutzung von Gemeinschaftsflächen wie dem Treppenhaus (BGH, V ZR 46/06). Voraussetzung für die Nutzung ist allerdings, dass von den im Treppenhaus abgestellten Gegenständen keine Gefahren oder Belästigungen für die Bewohner ausgehen. Das Versprühen von weihnachtlichen Duftmischungen im Treppenhaus geht nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf zu weit (Az.: 3 Wx 98/03).
***
Zeichen (inkl. Leerzeichen): 1.970
***
Diese und weitere Pressemitteilungen sowie druckfähiges Bildmaterial finden Sie unter http://www.vdwbayern.de/presse.Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Themen in dieser Pressemitteilung:
vdw-bayern
xaver-kroner
verband-bayerischer-wohnungsunternehmen
mieter
vermieter
mietrecht
lichterketten
adventskranz
weihnachtsdekoration
weihnachtsschmuck
weihnachtszeit
wohnhaus
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Im VdW Bayern sind 458 sozialorientierte bayerische Wohnungsunternehmen zusammengeschlossen - darunter 334 Wohnungsgenossenschaften und 89 kommunale Wohnungsunternehmen. Sie verwalten rund 520.000 Mietwohnungen in Bayern.
ComMenDo Agentur für UnternehmensKommunikation GmbH
Dr. Michael Bürker
Hofer Straße 1
81737 München
info(at)commendo.de
(089) 67 91 72-0
http://www.commendo.de
Datum: 25.11.2016 - 12:05 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1429110
Anzahl Zeichen: 2311
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Tobias Straubinger
Stadt:
München
Telefon: (089) 29 00 20-305
Kategorie:
Bau & Immobilien
Diese Pressemitteilung wurde bisher 640 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Weihnachtsdekoration: Was Mieter beachten sollten"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Verband bayerischer Wohnungsunternehmen e.V. (VdW Bayern) (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).