Winkelmeier-Becker/Steineke: Rücksichtslose Raser in Schranken weisen
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Autorennen nicht nachvollziehbar
Der Bundesrat hat einen Entwurf zum strafrechtlichen Verbot von
illegalen Autorennen im normalen Verkehr vorgelegt und greift damit
ein drängendes Thema auf. Dazu erklären die rechts- und
verbraucherpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Elisabeth Winkelmeier-Becker und der zuständige Berichterstatter
Sebastian Steineke:
Elisabeth Winkelmeier-Becker: ""Wer ganz bewusst seinen eigenen
Kick auf Kosten unschuldiger Dritter sucht, den erreicht man nicht
mit Appellen an die Vernunft, sondern nur mit strafrechtlichen
Sanktionen. Der Bundesratsentwurf greift aber noch zu kurz: Der
Beweis eines solchen Rennens wird in der Praxis schwierig. Außerdem
erfasst der Bundesratsentwurf nicht die ebenso gefährlichen Raser,
die ihren nächsten Geschwindigkeitsrekord aufstellen wollen und dabei
das Leben anderer Verkehrsteilnehmer aufs Spiel setzen. Wie
gefährlich solche "Solo-Rennen" sind, kann man anhand zahlreicher
selbstgefilmter Videos im Internet sehen. Leider hat das Haus von
Justizminister Maas aber noch keinen Vorschlag zur Umsetzung
erarbeitet. Deshalb ist es gut, dass sich jetzt das CSU-geführte
Verkehrsministerium der Problematik angenommen hat."
Sebastian Steineke: "Richtig ist, dass bei illegalen Autorennen
und Rasern künftig das Strafrecht angewandt wird. Bislang mussten die
Raser nur ein einmonatiges Fahrverbot und maximal 400 Euro Bußgeld
fürchten. Jetzt sind bis zu 10 Jahre Haft vorgesehen, wenn Menschen
getötet oder schwer verletzt werden. Auch der Einzug der Fahrzeuge
ist ein richtiger Schritt, um die Täter längerfristig an einer
Wiederholung zu hindern."
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Datum: 30.11.2016 - 10:22 Uhr
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