Ludwig: Neuregelung im Baugesetzbuch schafft Rechtssicherheit bei Ferienwohnungen
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Am heutigen Mittwoch hat das Bundeskabinett ein Gesetz zur
Neuregelung des Städtebaurechts verabschiedet. Darin enthalten ist
u.a. eine gesetzliche Festschreibung von Ferienwohnungen. Hierzu
erklärt die tourismuspolitische Sprecherin der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion Daniela Ludwig:
"Das neue Gesetz schafft Rechtssicherheit für die Genehmigung und
den Bau von Ferienwohnungen. Deutschland verfügt über ca. 300.000
Ferienwohnungen. Der Umsatz der Branche beträgt acht Milliarden Euro
pro Jahr. Mit dem neuen § 13a BauGB erhalten Ferienwohnungen erstmals
einen eigenen Regelungstatbestand im Baugesetzbuch. Aufgrund
unterschiedlicher Gerichtsurteile über die Zulässigkeit von
Ferienwohnungen, insbesondere in Wohngebieten, bestand lange
Unsicherheit bei Genehmigungsbehörden und Investoren. Mit der
rechtlichen Einordnung von Ferienwohnungen als nicht störender
Gewerbebetrieb bzw. als kleiner Betrieb des Beherbergungsgewerbes
soll diese Unsicherheit beseitigt werden. Die Neuregelung ist ein
gutes Signal für die Branche. In sechs deutschen Kommunen wird
derzeit im Rahmen eines Planspieles die praktische Umsetzbarkeit der
Regelung getestet. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion wird die Ergebnisse
des Planspiels auswerten und in das anstehende
Gesetzgebungsverfahren einbringen.
Hintergrund:
Ferienwohnungen existieren derzeit sowohl im Geltungsbereich von
Bebauungsplänen als auch im nicht beplanten Innenbereich. Die
Bauämter standen aufgrund sich widersprechender Urteile des
Oberverwaltungsgerichts Greifswald (vom 19. Februar 2014,AZ 3 L
212/12) und des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg (vom 18. September
2014, AZ 1 KN 123/12) vor erheblichen Rechtsanwendungsproblemen im
Zusammenhang mit der Genehmigung von Ferienhäusern und
Ferienwohnungen sowie bei der Bauplanung.
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Datum: 30.11.2016 - 14:46 Uhr
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