WAZ: Juristisches Trauerspiel
- Kommentar von Ulf Meinke zu den Klagen
enttäuschter Telekom-Aktionäre
ID: 1431129
geleistet: "Ich entschuldige mich aus tiefstem Herzen bei allen
Mitmenschen, die eine von mir empfohlene Aktie gekauft haben und
enttäuscht worden sind." So klang es, als Krug seinen - wie er sagte
- größten beruflichen Fehler einräumte: Werbespots für die T-Aktie.
Nun könnte man meinen, die Vorgänge rund um die Jahrtausendwende
seien längst verjährt. Weit gefehlt. Noch heute befassen sich
Gerichte mit der Frage, ob Menschen, die vor mehr als 16 Jahren
Aktien der Telekom gekauft haben, eine Entschädigung vom Unternehmen
erhalten sollten. Es ist ein Trauerspiel.
Nun zeichnet sich nach einer juristischen Schlappe für die Telekom
ab, dass wohl in jedem Einzelfall geklärt werden soll, ob der
jeweilige Anleger bei seiner Kaufentscheidung einen fehlerhaften
Börsenprospekt berücksichtigt hat. Wohlgemerkt: Es geht um mehr als
16.000 Kläger, also - zurückhaltend formuliert - viel Arbeit für die
Richter.
Der Fall zeigt eindrucksvoll, wie wichtig es wäre, die Gesetze zum
Anlegerschutz so zu verbessern, dass die Justiz nicht überfordert
wird und Aktionäre ebenso schnell wie zuverlässig zu ihrem Recht
kommen.
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Datum: 30.11.2016 - 19:30 Uhr
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