Meldungen von aus dem Ausland entsandten Arbeitnehmern
ab dem 1. Januar 2017 online möglich
ID: 1431312
aus dem Ausland entsandt werden, die in Deutschland maßgeblichen
Arbeitsbedingungen, wie zum Beispiel Mindestlohn oder Mindesturlaub,
zu gewähren. Arbeitgeber mit Sitz im Ausland bzw. Entleiher, die
Arbeitnehmer nach Deutschland entsenden oder von einem Verleiher mit
Sitz im Ausland entleihen, sind daher verpflichtet, ihre Arbeitnehmer
dem Zoll zu melden und zu versichern, dass die in Deutschland
geltenden Arbeitsbedingungen eingehalten werden. Bisher wurden diese
Meldungen regelmäßig per Fax abgegeben. Ab dem 1. Januar 2017 sollen
die Meldungen online über das "Meldeportal-Mindestlohn" abgegeben
werden. Eine Abgabe der Meldungen per Fax an die bekannten
Fax-Nummern ist nur noch bis zum 30. Juni 2017 möglich. Das
"Meldeportal-Mindestlohn" kann ab dem 1. Januar 2017 direkt über
www.meldeportal-mindestlohn.de oder über www.zoll.de in der Rubrik
"Dienste und Datenbanken" aufgerufen werden. Nach einem kurzen
Registrierungsprozess können die Meldungen online übermittelt werden.
Damit bietet die Zollverwaltung den Wirtschaftsbeteiligten ein
zeitgemäßes und sicheres Instrument zur Abgabe der Meldungen an.
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auch unter
www.zoll.de > Fachthemen > Arbeit.
Pressekontakt:
Generalzolldirektion
Pressestelle
Wolfgang Schmitz
Telefon: 0221/ 672 - 4050
pressestelle.gzd@zoll.bund.de
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Datum: 01.12.2016 - 10:00 Uhr
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