Gewalt gegen Notärzte und Rettungskräfte
ID: 1432405
-senatoren der Länder hat in der Herbstsitzung am 29. und 30.
November 2016 in Saarbrücken die Problematik "Gewalt gegen öffentlich
Bedienstete" diskutiert. Die Bayerische Landesärztekammer (BLÄK) und
das Bayerische Rote Kreuz (BRK) begrüßen, dass sich die
Innenministerkonferenz mit der zunehmenden Gewalt gegen Polizei,
Angehörige von Rettungsdiensten, Feuerwehren und Katastrophenschutz
beschäftigt und sich dieser Entwicklung entschieden entgegenstellen
möchte.
Dr. Max Kaplan, Präsident der BLÄK, ergänzt: "Angriffe auf
Notärzte, Ärzte in Notaufnahmen und im Bereitschaftsdienst sowie auf
Mitarbeiter von Rettungsdiensten sind nicht akzeptabel. Es ist
notwendig, dass bei der geplanten Änderung des § 113 Strafgesetzbuch
(StGB) neben den Angehörigen von Rettungsdiensten auch explizit
Notärzte im Einsatz berücksichtigt werden". Im § 113 StGB ist der
Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte unter Strafe gestellt. Das
Strafmaß soll in besonders schweren Fällen auf mindestens sechs
Monate festgelegt werden. Damit wäre bei schweren Fällen keine reine
Geldstrafe mehr möglich.
BRK-Präsident Theo Zellner: "Aggression und Gewalt gegen
Rettungskräfte ist nicht hinzunehmen. Jeder Akt von körperlicher oder
verbaler Gewalt gegen alle in der Rettungsdienstkette aktiven Helfer
muss entsprechend verurteilt werden."
Im Bayerischen Ärzteblatt wurde in mehreren Beiträgen über Gewalt
gegen Notärzte berichtet. So informierte zum Beispiel
BLÄK-Vorstandsmitglied und Notärztin Dr. Melanie Rubenbauer in der
Ausgabe 1-2/2016 über zunehmende Gewalt gegenüber Notärzten. Eine
Reportage erschien im Heft 6/2016, nachlesbar im Internet unter
www.bayerisches-ärzteblatt.de
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Bayerische Landesärztekammer
Pressestelle
Dagmar Nedbal
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81677 München
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Bayerisches Rotes Kreuz
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Datum: 05.12.2016 - 09:36 Uhr
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