taz-Kommentar von Benno Stieberüber ein Kopftuchverbot für Richterinnen in Baden-Württemberg
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ihm sei egal, ob Muslimen in Deutschland der Koran wichtiger sei als
das Grundgesetz, solange sie sich an ebenjenes hielten. So ähnlich
könnte man das auch bei Richtern sehen. Egal was sie auf dem Kopf
tragen - Hauptsache, sie sprechen einwandfreie Urteile. Doch offenbar
genügt das nicht mehr. In der aufgeheizten Atmosphäre, in der sich
Reichsbürger vom Staat lossagen, sorgt sich die Justiz zunehmend um
die Akzeptanz ihrer Urteile. Da will man schon den Anschein einer
Befangenheit vermeiden. Deshalb dürfen künftig RichterInnen und
StaatsanwältInnen im Südwesten religiöse Symbole nicht mehr sichtbar
tragen. Weitere Bundesländer werden dem Vorbild wohl folgen.
Man würde sich hierzulande manchmal die angelsächsische
Gelassenheit in diesen Fragen wünschen. In England wurde Rabinder
Singh als erster Sikh zum Richter am High Court berufen, ein Sohn
mittelloser indischer Einwanderer mit glänzender Juristenkarriere.
Sein traditioneller Turban, den ein Sikh niemals ablegt, war kein
Hinderungsgrund.
Lange hing in deutschen Gerichtssälen das Kreuz, und trotzdem war
klar, dass nicht nach dem Wort Gottes, sondern nach dem Gesetzbuch
geurteilt wird. In Folge der umstrittenen Kruzifixentscheidung des
Bundesverfassungsgerichts verschwanden auch in vielen Gerichtssälen
die Kreuze. Die Union lief damals Sturm gegen dieses Urteil. Jetzt
argumentiert der baden-württembergische Justizminister mit
Voreingenommenheit, die entstehen könnte, wenn ein Richter einen
Turban oder ein Kreuz als persönliches Kleidungsstück trägt.
Er meint damit wohl kaum seine eigene. Denn dass das Gesetz
eigentlich eine Lex Kopftuch ist, versucht die Landes-CDU gar nicht
erst zu verschleiern. Man darf gespannt sein, wie die Diskussion im
Land verläuft, wenn einmal ein orthodoxer jüdischer Jurist wegen
seiner Kippa faktisch vom Richteramt ausgeschlossen werden sollte.
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Datum: 13.12.2016 - 18:00 Uhr
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