Ohoven: Schäuble sollte Widerstand gegen Entlastung des Mittelstands aufgeben - Bundesregierung muss Abschreibung investitionsfreundlich reformieren
ID: 1436943
Schwellenwert von Sofortabschreibungen geringwertiger
Wirtschaftsgüter anzuheben, erklärt Mario Ohoven, Präsident des
Bundesverbandes mittelständische Wirtschaft (BVMW):
"Ich fordere die Bundesregierung auf, die Abschreibungsregeln für
Unternehmen mittelstandsfreundlich zu reformieren. Dazu gehört die
Anhebung der Grenze für den Sofortabzug von Anschaffungskosten von
410 Euro auf 1.000 Euro. Herr Schäuble sollte seinen Widerstand gegen
eine Entlastung des Mittelstands aufgeben. Zumal es sich um eine
Steuerstundung über wenige Jahre handelt, die den Fiskus praktisch
nichts kostet.
Schäubles Weigerung, den Schwellenwert von Sofortabschreibungen
anzuheben, verhindert eine Entbürokratisierung im Mittelstand. Zudem
unterbleiben Anreize für dringend benötigte Investitionen in die
Digitalisierung unserer Betriebe. Der vielfach versprochenen
Entlastung müssen endlich konkrete Schritte folgen. Es ist schon
bemerkenswert, dass die SPD hier mit gutem Beispiel vorangehen will.
Herr Schäuble ist gut beraten, den Mittelstand mit Blick auf die
Bundestagswahl nicht weiter gegen die Union aufzubringen."
Pressekontakt:
BVMW Pressesprecher
Eberhard Vogt
Tel.: 030 53320620
Mail: presse@bvmw.de
Original-Content von: BVMW, übermittelt durch news aktuell
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 15.12.2016 - 15:20 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1436943
Anzahl Zeichen: 1521
Kontakt-Informationen:
Stadt:
Berlin
Kategorie:
Bundesregierung
Diese Pressemitteilung wurde bisher 313 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Ohoven: Schäuble sollte Widerstand gegen Entlastung des Mittelstands aufgeben - Bundesregierung muss Abschreibung investitionsfreundlich reformieren"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
BVMW (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).