"Verjährt" erklärt

"Verjährt" erklärt

ID: 1437384

Erläutern Sie die regelmäßige Verjährung!



Verjährung: die Uhr tickt.... (Bildquelle: Pixarbay)Verjährung: die Uhr tickt.... (Bildquelle: Pixarbay)

(firmenpresse) - Im betriebswirtschaftlichen Alltag bzw. in der Betriebswirtschaftslehre werden je nach Situation unterschiedliche Fristen relevant. Dazu gehört auch die regelmäßige Verjährungsfrist. Erstaunlicherweise ist nur wenigen bekannt, wie diese genau geregelt ist. Und das, obwohl die Regelung auch private Haushalte betrifft. In seinem kostenlosen Schulungsvideo erklärt Deutschlands Schnell-Lernexperte Dr. Marius Ebert die regelmäßige Verjährung einschließlich der rechtlichen Hintergründe, der Anwendung und der Auswirkungen.



Beim Thema "regelmäßige Verjährung" streiten sich schnell die Geister: Sind es nun drei Jahre oder sechs? Und wann beginnt die Frist zu laufen beziehungsweise bis wann kann man alte Forderungen noch geltend machen und wann braucht man sie nicht mehr zu bezahlen?



3 Jahre Verjährungsfrist gemäß § 195 BGB



Dabei ist die Frage recht einfach geregelt, nämlich im ersten Buch des BGB im Paragrafen 195. Dort heißt es: "Die regelmäßige Verjährung beträgt 3 Jahre." Damit wäre zumindest schon einmal die grundsätzliche Dauer geklärt. Doch wie ist die Regel nun anzuwenden? - Auch dies ist im Grunde recht einfach: Die Frist beginnt am letzten Tag desjenigen Jahres zu laufen, in dem die Forderung aufgetreten ist. Dazu ein Beispiel: Ist entsteht eine Forderung am 16.9.2015 entstanden, geht man in einem ersten Schritt auf den letzten Tag des Jahres, also den 31.12.2015, und addiert dann weitere 3 Jahre. Die Forderung ist somit am 31.12.2018 verjährt.



Ebenfalls interessant und wichtig ist aber auch, für welche Verträge diese Regelung überhaupt gilt. Und genau hier kommen auch die Privathaushalte ins Spiel. Denn die regelmäßige Verjährungsfrist betrifft Kaufverträge, Werkverträge und Mietverträge sowie auch Gehaltsforderungen - somit also schätzungsweise 95 bis 98 Prozent aller Forderungen. Ob etwa eine Nebenkostenforderung aus den Vorjahren noch zu bezahlen ist oder bereits verjährt ist, lässt sich somit also leicht prüfen.





Von der oben genannten Regelung gibt es noch ein paar Ausnahmeregelungen, etwa in Bezug auf Forderungen, die im Zusammenhang mit Immobilien stehen oder Forderungen aus Bankgebühren. Für diese Fälle gelten andere Verjährungsfristen.



Das komplette, kostenlose Video "Erläutern Sie die regelmäßige Verjährung!" finden interessierte Leser auf der Video-Plattform YouTube. Weitere Hinweise zu diesem und vielen weiteren betriebswirtschaftlichen Themen finden sich ebenfalls auf der Webseite des Unternehmens.


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Dr. Marius Ebert ist Deutschlands Schnell-Lernexperte. Sein Schnell-Lernsystem für betriebswirtschaftliche Themen ermöglicht eine schnelle Vorbereitung auf IHK-Prüfungen, wie z.B. Betriebswirt/in IHK, Wirtschaftsfachwirt/in IHK und Personalfachkauffrau/mann IHK.



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Datum: 16.12.2016 - 15:20 Uhr
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