Mitteldeutsche Zeitung: zur Vorratsdatenspeicherung
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also ohne Anfangsverdacht betriebene Massenüberwachung. Und damit
bleibt eben auch der wesentliche Einwand: Sie ist ein schwerer
Eingriff in die Bürgerrechte. Sie stellt alle Bürger unter einen
Generalverdacht. Ein Grundrechtseingriff muss verhältnismäßig sein.
Das war und ist die Vorratsdatenspeicherung nicht, ihre
Wirkungslosigkeit im Kampf gegen den Terrorismus ist hinreichend
erwiesen.
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Mitteldeutsche Zeitung
Hartmut Augustin
Telefon: 0345 565 4200
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Datum: 21.12.2016 - 19:20 Uhr
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