taz-Kommentar von Barbara Dribbuschüber das neue Teilzeitgesetz
ID: 1441684
können künftig mit dem Arbeitgeber vereinbaren, nach einer bestimmten
Zeit wieder auf eine Vollzeitstelle aufzustocken. Wer dieses Recht
wahrnehmen will, muss nicht unbedingt Mutter oder Vater sein - in der
Praxis wird es aber wohl vor allem Eltern betreffen. Der Anspruch auf
"lebensphasenabhängige Arbeitszeiten" ergänzt die Regelungen zu
Elterngeld und Erziehungsurlaub, die in den vergangenen Jahren
zunehmend flexibilisiert wurden.
Das Recht auf Rückkehr in Vollzeit politisch festzuzurren ist
allerdings keine emanzipatorische Großtat. Es passt gut in eine
Arbeitswelt, in der viele Betriebe über den Mangel an Fachkräften
klagen. Das Potenzial der teilzeitarbeitenden Mütter, die wieder auf
Vollzeit aufstocken, wird von Sozialforschern gerne als Potenzial der
Zukunft gesehen, das Lücken in der Erwerbsbevölkerung ausgleichen und
damit auch zur Stabilität des Rentensystems beitragen soll.
Die spannende Frage ist, inwieweit die neue Rückkehroption auch
die Rollenverteilungen bei Elternpaaren verändert. Die oft von
Männern benutzte Ausrede, eine Arbeitszeitreduzierung nach dem
Erziehungsurlaub ginge leider gar nicht, denn dann ende die Karriere
unweigerlich in der Sackgasse, wirkt bald ein bisschen weniger
glaubwürdig. Sie könnten ja beim Chef um eine befristete Reduzierung
bitten.
Aber auch die Lebensentwürfe mancher Frauen geraten auf den
Prüfstand, denn sich einzurichten mit Kinderbetreuung und Teilzeit
kann komfortabel sein, wenn man einen Gutverdiener an der Seite hat.
Viele Teilzeiterinnen wollen gar nicht aufstocken und finden es
durchaus o. k., wenn der Mann voll verdient. Die Frage, warum eine
Mutter, deren Kinder größer sind, nicht wieder Vollzeit arbeitet,
dürfte sich aber künftig häufiger stellen. Abzuwarten bleibt, wie die
Flexibilität zwischen Teil- und Vollzeitjob die Arbeitsteilung
zwischen den Geschlechtern verbessert.
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Datum: 05.01.2017 - 17:45 Uhr
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