neues deutschland: Klage von Herero und Nama kommentiert: Deutschland ist in der Pflicht
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Seit vielen Jahren werden die Herero- und Nama-Völker von der
Bundesregierung hingehalten und ausgegrenzt. Dabei fordern sie nur,
was recht und billig sein sollte: »Nicht über uns ohne uns« - sie,
die Nachfahren der Opfer des deutschen Völkermords in Deutsch-Südwest
(1904-1908), wollen an dem Dialog zwischen der deutschen und der
namibischen Regierung beteiligt werden. Und sie fordern, dass dabei
die Frage nach Reparationen für das erlittene Unrecht nicht
ausgespart wird, wie das die Richtschnur der Bundesregierung seit
jeher ist. »Eine entschädigungsrelevante Entschuldigung wird es nicht
geben«, stellte 2003 einst Außenminister Joschka Fischer klar. Bis
heute hat er mit seiner Unrechtsposition Recht behalten. Der
Anerkennung des Völkermords durch Bundestagspräsident Norbert Lammert
und die Bundesregierung 2015 sind keine substanziellen Taten gefolgt.
Mehr als einen Dialog mit der namibischen Regierung, der in eine
gemeinsame Erklärung zum Völkermord münden soll, und die Zusage von
mehr »Entwicklungshilfe« ist die Bundesregierung bisher nicht bereit
zuzugestehen. Das ist inakzeptabel. Und es ist gut, dass das im Kern
schäbige Verhalten der Bundesregierung international zum Thema wird.
Die Klage in New York folgt einer zivilrechtlichen Klage beim
Ständigen Schiedsgerichtshof in Den Haag im Mai 2016. Die
Bundesregierung steht in der Pflicht, Worten Taten folgen zu lassen.
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Datum: 06.01.2017 - 17:17 Uhr
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