Vom Presslufthammer zum Gehörschaden - wenn die Arbeit krank macht / Neues Video erklärt den Begriff Berufskrankheit
ID: 1444633
passiert, wenn der Verdacht auf eine Berufskrankheit besteht und wer
kann einen solchen Verdacht melden?
Die Antwort auf diese und weitere Fragen gibt ein neues, knapp
fünfminütiges Erklärvideo der Deutschen Gesetzlichen
Unfallversicherung. In dem Video werden der Begriff der
Berufskrankheit erklärt sowie die Voraussetzungen, die erfüllt sein
müssen, damit eine Erkrankung auch als Berufskrankheit anerkannt
werden kann. Auch das Verwaltungsverfahren von der Verdachtsanzeige
bis zur Anerkennung wird beschrieben.
Der Erklärfilm "Die Berufskrankheit - was ist das?" steht im
Internet unter http://ots.de/3qyNM zur Verfügung. Dort ist ebenfalls
eine Version mit Untertiteln zu finden. Weitere Informationen rund um
die gesetzliche Unfallversicherung gibt es unter www.dguv.de.
Pressekontakt:
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)
Pressestelle
Stefan Boltz
Tel.: 030 288763768
Fax: 030 288763771
E-Mail: presse@dguv.de
Original-Content von: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV), übermittelt durch news aktuell
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Datum: 16.01.2017 - 11:00 Uhr
Sprache: Deutsch
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Berlin
Kategorie:
Arbeit
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