Abgabefrist für digitalen Lohnnachweis ist der 16. Februar 2017
ID: 1445095
gesetzlichen Unfallversicherung erstmals auch elektronisch an
Berufsgenossenschaften und Unfallkassen übermitteln. Sie müssen diese
Meldung bis spätestens zum 16. Februar 2017 abgeben.
Berufsgenossenschaften und Unfallkassen haben den Unternehmen dazu
im vierten Quartal 2016 die entsprechenden Zugangsdaten schriftlich
mitgeteilt. Diese umfassen neben der Betriebsnummer des
Unfallversicherungsträgers auch die Mitgliedsnummer des versicherten
Unternehmens oder der Einrichtung sowie eine PIN.
Alle Beschäftigten sind über ihren Arbeitgeber gegen
Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten versichert. Der Lohnnachweis ist
eine der Grundlagen für die Berechnung des Beitrages, den die
Unternehmen für den Unfallversicherungsschutz ihrer Beschäftigten
jährlich zahlen. Bisher wurden die Lohnnachweise entweder mit Hilfe
eines Formulars auf Papier oder online über das Extranet des
zuständigen Unfallversicherungsträgers übermittelt. Das neue digitale
Verfahren hat Vorteile: Der Arbeitgeber kann den Lohnnachweis nun
direkt mit Hilfe seiner Software zur Entgeltabrechnung erstellen und
versenden. Das verringert den Aufwand und das Risiko, Fehler bei der
Datenübertragung zu machen. Arbeitgeber, die kein systemgeprüftes
Entgeltabrechnungsprogramm benutzen, können sich für die Meldung
einer Ausfüllhilfe (beispielsweise sv.net) bedienen.
In einer zweijährigen Übergangsphase ist der Lohnnachweis für die
Beitragsjahre 2016 und 2017 zusätzlich zum digitalen Lohnnachweis in
den bisher bekannten Verfahren - online über das Extranet, als
Papierausdruck oder per Fax - abzugeben. Für das Beitragsjahr 2018,
das heißt ab 1. Januar 2019, erfolgt die Meldung dann ausschließlich
mit dem digitalen Lohnnachweis über das neue UV-Meldeverfahren. Die
Übergangsregelung soll sicherstellen, dass der Beitrag der
Unternehmen auch in Zukunft korrekt berechnet wird.
Weitere Informationen erhalten Unternehmerinnen und Unternehmer
oder die von ihnen beauftragten Dritten (zum Beispiel Steuerberater)
auf der Homepage der DGUV oder direkt bei den für sie zuständigen
Berufsgenossenschaften und Unfallkassen:
http://www.dguv.de/de/versicherung/uv-meldeverfahren/index.jsp
Pressekontakt:
Stefan Boltz
Pressesprecher
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)
Spitzenverband der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen
030-288763768
presse@dguv.de
Original-Content von: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV), übermittelt durch news aktuell
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 17.01.2017 - 10:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1445095
Anzahl Zeichen: 2838
Kontakt-Informationen:
Stadt:
Berlin
Kategorie:
Arbeit
Diese Pressemitteilung wurde bisher 220 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Abgabefrist für digitalen Lohnnachweis ist der 16. Februar 2017"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
Jugend will sich-er-leben (JWSL) kürt Gewinnerinnen und Gewinner des Kreativwettbewerbs zum Thema "Gewaltprävention in Ausbildung und Beruf" Mit Plakaten, Brettspielen und eindrucksvollen Filmbeiträgen haben Schülerinnen und Schüler berufsbildender Schulen gezeigt, wie einfallsreich
Der Deutsche Arbeitsschutzpreis 2027 / Einreichungsfrist bis zum 15. Juli verlängert ...
Noch bis einschließlich 15. Juli 2026 ist die Bewerbung für den Deutschen Arbeitsschutzpreis (DASP) 2027 möglich. Die Auszeichnung wird in vier Kategorien vergeben: Prämiert werden vorbildliche strategische, betriebliche, kulturelle und persönliche Lösungen rund um Sicherheit und Gesundheitssc
Jeder vierte Beschäftigte kennt Fälle von problematischem Suchtmittelkonsum am Arbeitsplatz / Aktuelle Befragung zeigt Handlungsbedarf bei Information, Prävention und offener Gesprächskultur ...
Problematischer Konsum von Alkohol, Cannabis oder anderen Suchtmitteln ist auch in der Arbeitswelt ein relevantes Thema. Das zeigt eine aktuelle repräsentative Befragung im Auftrag des Spitzenverbandes der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen, Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV): Jede
Weitere Mitteilungen von Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)
HR-Report 2017 von IBE und Hays AG / Digitalisierung wirft die HR-Agendaüber den Haufen (FOTO) ...
Die Digitalisierung sorgt dafür, dass sich die HR-Prioritäten in Unternehmen verschieben. So hat sich die Rangfolge der wichtigsten HR-Handlungsfelder im Vergleich zum Vorjahr deutlich verändert: Im neuen HR-Report 2017 steht die Flexibilisierung der Arbeitsstrukturen auf dem ersten Platz
Internationale Studie: Digitalisierung erfordert lebenslanges Lernen / Zwei Drittel der Jobs für Generation Z existieren heute noch nicht ...
Internationale Studie: Digitalisierung erfordert lebenslanges Lernen - Zwei Drittel der Jobs für Generation Z existieren heute noch nicht - Weiterbildung im Unternehmen wichtiger als Einstellung Hochqualifizierter - Auswirkung der Digitalisierung auf die Mitarbeiterzahl nur
Studie: Zwei von drei deutschen Unternehmen können freie Stellen nicht oder nur nach langer Suche besetzen / Industriebetriebe suchen überdurchschnittlich lange nach Fach- und Führungskräften ...
66 Prozent der deutschen Unternehmen haben regelmäßig Schwierigkeiten, vakante Posten mit qualifizierten Fach- und Führungskräften zu besetzen. Diese Schwäche bei der Personalsuche hat Folgen: So klagen die Mitarbeiter in nahezu acht von zehn Unternehmen über eine zu hohe Belastung, beispie
Patientenschutz in Gefahr / Europäische Kommission stellt nationale berufliche Regulierung unter Generalverdacht ...
Patienten- und Verbraucherschutz sind wesentlicher Grund für Vorschriften in Deutschland, die z. B. festlegen, mit welcher Qualifikation bestimmte Berufe ausgeübt werden dürfen, so zum Beispiel der Arztberuf. Die Europäische Kommission hat am 10. Januar 2017 mehrere Gesetzgebungsvorschlä




