2. Lesung Gesetzentwurf der SPD Kassenärztliche Vereinigung und die Kassenzahnärztliche Vereinigun

2. Lesung Gesetzentwurf der SPD Kassenärztliche Vereinigung und die Kassenzahnärztliche Vereinigung

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2. Lesung Gesetzentwurf der SPD Kassenärztliche Vereinigung und die Kassenzahnärztliche Vereinigung



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Das Gesetz über die Kassenärztliche Vereinigung Hessen trat am 1. Januar 1954 in Kraft und bildet bis heute die Grundlage in Hessen für eine bundesweit einmalige Versorgungsregelung für nicht mehr tätige Ärztinnen und Ärzte, die sogenannte Erweiterte Honorarverteilung (EHV), die durch eine Umlage von den aktiven Ärztinnen und Ärzten finanziert wird.

Die EHV wurde bereits mehrfach angepasst und wird seit Jahren innerhalb der Ärzteschaft streitig diskutiert. Auch weil der demografische Wandel natürlich sich bei den Ärztinnen und Ärzten bemerkbar macht. Deshalb besteht auch aus unserer Sicht Regelungsbedarf. Es gilt eine Regelung zu finden, die sowohl von den älteren, also schon im Ruhestand befindlichen Ärztinnen und Ärzten, als auch von den jüngeren Ärztinnen und Ärzten als Generationengerechtigkeit empfunden und akzeptiert wird.

Dass die EHV diesem Anspruch nicht entspricht, zeigt die jahrelange Diskussion. Deswegen ist es auch wichtig, sich mit dem Thema weiterhin zu beschäftigen. Zudem kommt ein weiteres Problem hinzu: Durch immer mehr Sonderverträge zwischen Ärztinnen und Ärzten und den Kassen gehen nämlich in bestimmten Bereichen die Honorare gar nicht mehr in den Kollektivvertrag der Kassenärztlichen Vereinigung ein und stehen damit auch nicht mehr für die Altersversorgung zur Verfügung.

Deshalb finden wir die Grundidee, auch außerhalb der KVH gezahlte Honorare -inzwischen zu fast 40 Prozent - in die EHV einzubeziehen, als richtig an. Offensichtlich beruht dies, das ist jetzt das Neue, auf einem relativ breiten Konsens innerhalb der niedergelassenen Ärzteschaft in Hessen. Einschränkend sei darauf hingewiesen, dass sowohl eine Interessenvertretung von nichtmehraktiven Ärzten und der Verband der operativ und anästhesiologisch tätigen niedergelassen Ärzte, den Gesetzentwurf in der vorliegenden Form ablehnen.

Meine Damen und Herren, wir sehen bei der Altersversorgung der Kassenärztlichen Vereinigung tatsächlich einen erheblichen Regelungsbedarf. Ich habe aber auch schon in den letzten Debatten darauf hingewiesen, dass wir auch die Vorschriften im Sozialgesetzbuch V, die zur Auslagerung der Honorare führen, für wesentlich halten, sowohl die IV wie auch die Weiterentwicklung der hausarztzentrierten Versorgung. Es muss klar sein, dass die Finanzierung der Altersversorgung der Ärzte nicht auf Kosten einer guten Patientenversorgung gehen darf.



Wir wissen, dass es nur durch das Zusammenwirken der verschiedenen Fachärzte möglich ist, den Menschen, den Patienten als Ganzes zu sehen, die eigentlichen Krankheitsursachen zu erkennen und die Zusammenhänge mit anderen Krankheiten zu erleichtern. Deshalb ist die hausarztzentrierte Versorgung eine wesentliche Voraussetzung für den ganzheitlichen Blick auf die Gesundheit und die Krankheiten von Menschen.

Dieses Gesetz kann nur ein Übergang darstellen. Die von den unterschiedlichen Beteiligten vorgebrachten Argumente zeigen deutlich, dass es noch einer klaren und einvernehmlichen Lösung bedarf. Im Ausschuss haben auch die Regierungsfraktionen deutlich gemacht, dass sie weiterhin Handlungsbedarf sehen. Auch die Landesregierung hat erklärt, dass dieses Gesetz für sie nur ein Übergang ist und sie bis Mitte 2010 eine überarbeitete Novellierung vorlegen wird, so ist es auch im Koalitionsvertrag festgelegt.

Wir GRÜNE wollen eine Lösung für die hessischen Vertragsärzte und -ärztinnen, die sowohl die Interessen der aktiven wie nichtaktiven Ärzte berücksichtigt, die nachhaltig und generationengerecht ist und die eine qualitativ hochwertige medizinische Versorgung für die Menschen in Hessen sicherstellt.


Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
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Datum: 11.12.2009 - 00:35 Uhr
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