Rheinische Post: Private Krankenversicherungen sollen in Mutterschutz-Phase zahlen
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verpflichtet werden, selbstständigen Frauen in der Phase des
Mutterschutzes sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt eines
Kindes das vereinbarte Krankentagegeld als Kompensation des
Verdienstausfalls zu zahlen. Das geht aus einer Gesetzesformulierung
hervor, die der in Düsseldorf erscheinenden "Rheinischen Post"
(Samstagausgabe) vorliegt. Darin heißt es: "Bei der Neuregelung wird
systematisch an den bestehenden Krankengeldanspruch angeknüpft, das
heißt, ein Anspruch auf Zahlung besteht nur, wenn eine private
Krankentagegeldversicherung abgeschlossen wurde." Der Gesetzgeber
will mit dieser Neuerung eine "Schutzlücke" für selbstständige privat
Versicherte Frauen schließen. Die Formulierung soll am 25. Januar
in den Bundestag eingebracht werden und wie eine Reihe weiterer
Änderungen in der Gesundheitspolitik an das geplante Heil- und
Hilfsmittelgesetz angehängt werden.
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Datum: 21.01.2017 - 00:00 Uhr
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