Mit Aufklärung gegen Handy am Steuer vorgehen / 55. Deutscher Verkehrsgerichtstag in Goslar / Arbeitskreis II: Unfallursache Smartphone
ID: 1448902
vielen Autofahrern während der Fahrt genutzt. Den meisten ist nicht
bewusst, wie gefährlich der Gebrauch des Handys ohne
Freisprecheinrichtung tatsächlich ist. Zudem erliegen viele
Handynutzer der Illusion, die Situation jederzeit im Griff zu haben
und vom erhöhten Unfallrisiko nicht betroffen zu sein. Während es in
der Bevölkerung einen breiten Konsens gibt, dass etwa Alkohol am
Steuer unverantwortlich ist, gilt das Smartphone in der Hand des
Autofahrers für viele immer noch als eine lässliche Sünde.
Laut ADAC ist das derzeit geltende Verbot von "Mobil- und
Autotelefonen" nicht mehr zeitgerecht. Der Anwendungsbereich des
gesetzlichen Verbots sollte daher zugunsten einer allgemeingültigen
Auslegung ausgetauscht werden, um dem technischen Fortschritt auf dem
Gebiet der Kommunikationsmittel gerecht zu werden. Eine neue
gesetzliche Regelung muss jedoch so formuliert sein, dass sie
praktikabel und nachvollziehbar ist.
Der ADAC spricht sich für ein klar formuliertes gesetzliches
Verbot aus, das auch dem technischen Fortschritt gerecht wird.
Daneben setzt sich der Club für eine verstärkte
öffentlichkeitswirksame Aufklärung und Sensibilisierung der
Verkehrsteilnehmer ein, um dadurch ein größeres Risikobewusstsein zu
schaffen. Eine frühzeitige Sensibilisierung für Gefahren jeglicher
Blickabwendung sollte bereits in der Fahrausbildung stattfinden.
Technische Geräte im Fahrzeug sollten grundsätzlich so gestaltet
sein, dass sie intuitiv bedient werden können und eine Blickabwendung
von der Straße während der Fahrt vermieden wird. Eine
Gesetzesverschärfung ohne gleichzeitige Erhöhung der Kontrolldichte
dürfte sich jedoch als weitgehend wirkungslos erweisen.
Pressekontakt:
Andreas Hölzel
ADAC-Öffentlichkeitsarbeit
Externe Kommunikation
Tel.: +49 (0)89 7676 5387
E-mail: andreas.hoelzel@adac.de
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Datum: 26.01.2017 - 12:10 Uhr
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