Arzthaftungsrecht, Medizinrecht: Rechtsanwälte Ciper & Coll. erfolgreich vor Landgericht Bremen, 200.000 Euro
ID: 1449639
Qualifizierte Rechtsberatung und -vertretung in einem Arzthaftungsprozess ist wichtig, um sich gegen die regulierungsunwillige Versicherungswirtschaft durchzusetzen. Informationen von Ciper & Coll.:
Landgericht Bremen - vom 07. November 2016
Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler:
Armplexuslähmung anlässlich Geburtsvorganges, 200.000,- Euro, LG Bremen, Az.: 3 O 1357/13
Chronologie:
Die Klägerin war mit ihrem vierten Kind schwanger. Sie wünschte eine Hausgeburt, anlässlich derer es infolge einer Schulterdystokie zu einer Plexuslähmung des rechten Armes kam. Die Klägerin selber erlitt u.a. einen Dammriss.
Verfahren:
Das Landgericht Bremen hat den Vorfall mittels eines medizinischen Fachgutachtens hinterfragen lassen. Im Ergebnis stellte der Sachverständige neben weiteren Punkten fest, dass es zu einer extremen Abweichung zwischen dem Schätzgewicht und dem tatsächlichen Gewicht des Kindes gekommen sei. Diese sei auch nicht erklärlich und es handele sich um einen groben Behandlungsfehler. Das Gericht hat die Beklagte sodann dem Grunde nach zur Zahlung der immateriellen und materiellen Ansprüche verurteilt. Die Gesamtschadenposition liegt im Bereich von 200.000,- Euro.
Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Gegen diese Entscheidung kann die Beklagte noch in Berufung gehen, was angesichts der ausführlichen und widerspruchsfreien Ausführungen des Sachverständigen jedoch eher unwahrscheinlich ist. Die Höhe der Gesamtentschädigung wird das Gericht noch festlegen, so RA Dr. D.C.Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht.
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Datum: 29.01.2017 - 12:30 Uhr
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